In den KfW-Förderprodukten „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ werden für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge gewährt, sodass der Mindestfördersatz nun 20 % beträgt. Die folgenden Änderungen gelten seit 24. Januar.
Wohngebäude
Bei Einzelmaßnahmen verdoppelt sich der Investitionszuschuss (Programm 430) von 10 auf 20 %. Auch bei der Kreditvariante (152) gelten nun 20 % (davor 7,5 %).
Der maximale Kreditbetrag bzw. die förderfähigen Investitionskosten bleiben für Einzelmaßnahmen bei 50 000 Euro.
Bei den Effizienzhäusern erhöhen sich die Zinssätze der Investitionszuschüsse (430) um 10 %. Bei der Kreditvariante (151) steigen die förderfähigen Kosten um 12,5 %. Damit sind die Förderhöhen bei Zuschuss und Kredit gleich hoch. Beim KfW-Effizienzhaus 115 sind dies ab 24. Januar 25 %, den höchsten Satz hat mit 40 % das Effizienzhaus 55.
Der maximale Kreditbetrag (151) und die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen jeweils um 20 000 Euro auf 120 000 Euro.
Beim Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses (153) erhöht sich der Tilgungszuschuss ebenfalls um 10 %. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20 000 Euro auf insgesamt 120 000 Euro.
Nichtwohngebäude
Bei Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %. Dieser beträgt z. B. beim Effiz ...
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