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KfW Neuerungen bei der Förderung von Kommunen

Zum 1. Oktober 2015 wird das bestehende bundesverbilligte Förderangebot zur energetischen Sanierung von kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden verbessert und um eine Neubauförderung für besonders energieeffiziente Gebäude erweitert. In diesem Zusammenhang wird das Förderprogramm in „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ umbenannt und eine zusätzliche Programmnummer (217) für die Neubauförderung eingeführt. Dabei wird auch für die Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen ein Tilgungszuschuss gewährt. Dieser beträgt 5,0 % des Zusagebetrages, maximal 50 Euro pro m² Nettogrundfläche. Im Programm IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218) werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Künftig entfällt der Kredithöchstbetrag pro m² Nettogrundfläche. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard. Die Zahl der Standards wird in diesem Programm auf die drei Stufen KfW-Effizienzhaus 70, 100 und Denkmal begrenzt. Die bisherige Frist auf Gebäude mit Fertigstellung bis zum 1. Januar 1995 entfällt, gefördert wird unabhängig vom Baujahr. Die überarbeiteten technischen Mindestanforderungen und Formulare sowie das neue Merkblatt werden im KfW Beraterforum (beraterforum.kfw.de) spätestens am 30. April 2015 sowie auf der Homepage unter www.kfw.de/218 veröffentlicht.

www.kfw.de

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