Seit Jahresbeginn können bei der KfW wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragt werden. Anfang Oktober 2019 waren dem Zuschussprogramm die Mittel ausgegangen. Im Januar erfolgte ein Neustart mit größerem Fördertopf. Angesichts der seit Jahren hohen Nachfrage hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für das Jahr 2020 auf 100 Mio. Euro (bisher 75 Mio. Euro) erhöht. Über das KfW-Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (KfW 455-B) (bisher: „Altersgerecht Umbauen“) werden Privatperson (private Bauherren und Mieter) altersunabhängig mit Investitionszuschüssen für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden gefördert, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (maximal 5000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (maximal 6250 Euro) von der KfW erstattet. Alternativ zum Zuschussprogramm können Maßnahmen zur Barrierereduzierung über „Altersgerecht Umbauen – Kredit (KfW 159)“ finanziert werden.
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