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KfW-Förderprogramm Wohnraum Modernisieren

Ökologisch sanieren

Das Programm Wohnraum Modernisieren eignet sich besonders dort, wo Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Mancher Beratungskunde scheut die Investition in ein gesamtes Maßnahmenpaket oder hat schon teilsaniert und kann deshalb den Förderkredit des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes nicht in Anspruch nehmen. Dort bieten die Öko-Plus-Maßnahmen eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, wenn dadurch Energie gespart wird. Die wichtigsten Fragen, die bei der Energieberatung in diesem Zusammenhang auftreten können, hat die KfW in ihrem Beraterforum zusammengestellt. Verfahren und Dienstleitungskosten • Welche Gebäude sind förderfähig? Wohngebäude mit abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Dabei zählen als Wohneinheiten Appartements und Zimmer zum Wohnen. Nicht einbezogen werden dürfen in die Zählung der Wohneinheiten Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder, Nebenräume, Treppenhäuser, Flure. • Wann muss der Antrag gestellt werden? Als Beginn eines Vorhabens gilt die Handwerksleistung vor Ort bzw. der erste Spatenstich oder die erste Abschlagszahlung. Wird ein Antrag nach Vorhabensbeginn gestellt, muss ein Finanzierungsgespräch stattgefunden haben. Außerdem hat der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW einzugehen. Wird diese Zeit überschritten, darf das Investitionsvorhaben bei Antragseingang in der KfW nur zu weniger als 50 % realisiert sein. • Welche Antragsunterlagen müssen verwendet und vorgelegt werden? Antragsformular (Form-Nr. 141660) und Kostenvo ...

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