Die Förderkulisse hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima zumindest in Grundzügen skizziert. Es gibt eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen.
Den "Klimabonus I" in Höhe von 20 Prozent soll es für Eigentümer geben, die einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten. Er wird aber auch gewährt, wenn Besitzer von Heizungen laut Gebäudeenergiegesetz nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind, es aber dennoch tun. Das betrifft den Austausch von Kohleöfen und Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind und wenn deren Eigentümer ihre Immobilie bereits vor 2002 bewohnten oder für Personen, die älter als 80 Jahre sind.
Mit dem "Klimabonus II" in Höhe von zehn Prozent zusätzlich zur Grundförderung soll laut Fördergesetz vor allem "ein Anreiz für eine schnellere (...) Dekarbonisierung gesetzt werden", etwa wenn Kohleöfen und Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel mindestens fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht ausgewechselt werden.
Den „Klimabonus III“ gibt es, wenn etwa Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind, irreparabel defekt sind. Für diesen Fall wird ein Bonus in Höhe von zehn Prozent zusätzlich zur Grundförderung bei Austausch von Kohleöfen und Öl- beziehungsweise Gaskesseln jeglicher Art gezahlt.
Zusätzlich zu dem Förderkonzept werden Effizienzmaßnahmen wie etwa zur Gebäudedämmung, Fenstertausch oder Anlagentechnik weiter wie bisher gefördert.
Um die finanzielle Belastung zeitlich zu strecken, werden ergänzend zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschüssen für den Heizungstausch angeboten. Dieses Kreditprogramm können alle Bürger in Anspruch nehmen. Die Förderung von Sanierungen auf Effizienzhausniveau durch Förderkredite der KfW bleibt bestehen.
Ampel hat zum GEG noch keine einheitliche Meinung
Parallel zur Vorstellung des Gesetzentwurfs hat der Koalitionspartner FDP aber Nachbesserungsbedarf angemeldet. Christian Dürr, Vorsitzender der Bundestagsfraktion, kündigte in der Tagesschau an, dass es zu Nachbesserungen in Sachen Technologieoffenheit kommen müsse. Die Ampel hat ein Gesetz vorgelegt, ohne sich einig zu sein, eine Steilvorlage für Jens Spahn, den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion. Das Chaos bei der Wärmewende gehe weiter.
Nicht nur die Opposition, auch die Fachöffentlichkeit mahnt an einigen Stellen Nachbesserungen an. Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) hält den Entwurf der Novelle für einen Meilenstein, aber dennoch für ausbaufähig: „Die heute parallel zum GEG beschlossenen Eckpunkte für eine nach sozialen Kriterien angepasste Förderung bedürfen allerdings bedauerlicherweise noch einer Konkretisierung. Besser wäre es sicher gewesen, die Förderthematik vor einer öffentlichen Diskussion der Einzelvorhaben nachvollziehbar kommuniziert zu haben. Die Förderrichtlinie richtet sich maßgeblich nach dem Alter bestehender Heizungen und berücksichtigt bislang soziale Kriterien wie Einkommen oder Vermögen nicht in ausreichendem Maße.“
Jürgen Leppig vom GIH ist unzufrieden damit, dass die „im unmittelbaren Vorfeld durchgeführte Verbändeanhörung kaum mehr Veränderungen nach sich gezogen“ habe. Dass nunmehr Wohngebäude mit bis zu sechs Wohneinheiten von allen Heizungstausch-Auflagen ausgenommen werden sollen, wenn die Eigentümer mindestens 80 Jahre alt sind und das Gebäude selber bewohnen, sei ein Schlag ins Gesicht der Energiewende. „Diese Erweiterung – bislang sollte sie nur für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten –, wird dafür sorgen, dass in deutlich mehr Gebäuden energetisch nichts vorangeht. Was wir hier brauchen, sind nicht weitere Ausnahmefälle, sondern eine angemessene soziale Flankierung von Umsetzungen.“
Verbändeanhörung hat nicht zu wesentlichen Änderungen geführt
Diese Unterstützung werde als „Klimaboni“ zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen und weiteren Eigentümergruppen richtigerweise eingeführt. Allerdings vermisst Leppig weiter den ganzheitlichen Ansatz: „Neben der sinnvollen und hohen Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien kommt die Sanierung der Gebäudehülle viel zu knapp. Wir wollen doch Energie einsparen. Daher sollten Dämmmaßnahmen oder der Austausch von hocheffizienten Fenstern und Türen nicht nur einen Bruchteil der Förderung einer neuen Heizung bekommen dürfen. Hier muss die Regierung rasch nachbessern!“
Auch Marita Klempnow vom Deutschen Energieberaternetzwerk fehlt „der Ansatz, wie die EU- Regelungen zur Energieeffizienz der Gebäudehülle umgesetzt werden sollen. Der Einsatz Erneuerbarer Energien wird absehbar für zu schlecht sanierte Gebäude nicht ausreichen, deshalb muss es auch eine Mindestanforderung an die Endenergie geben. Wohnungsbauunternehmen, die in der Vergangenheit mit einem hohen Wärmeschutzstandard die Vorgaben des GEG umgesetzt haben, müssen jetzt im Fall des Heizungsaustausches noch einmal erhebliche Investitionen tätigen, die am Ende zu Mietsteigerungen führen werden. Insgesamt sehen wir die Gefahr, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Demotivation und zu Verweigerungshaltungen bei Gebäudeeigentümern führen wird.“ Der Verband fordert außerdem den Verzicht auf kleinteilige (und teilweise inkonsistente) technische Vorgaben in einem Gesetz, und stattdessen die Vorgabe eindeutiger Zielwerte und den Verweis auf bundesweit einheitliche Ausführungsbestimmungen.
Gebäudehülle fällt immer noch hinten runter
Die im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgestellte Zusatzförderung in Form eines Bonus für den Heizungstausch kritisiert auch der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) scharf. „Die Strategie der Bundesregierung ist einseitig und droht, zum Fiasko für den Gebäudebestand in Deutschland zu werden”, sagt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG. „Ein zusätzlicher Bonus zu den bereits sehr ungleichen Fördersätzen von Heizungen zur Gebäudehülle ist alles andere als sinnvoll, weil noch sehr viele Gebäude nicht auf die erneuerbare Heiztechnik vorbereitet sind. Dies zeigt, dass das Vorgehen der Bundesregierung nicht zu Ende gedacht ist“, moniert er. „Richtig wäre es, erst den Energiebedarf der Gebäude durch Sanierungsmaßnahmen zu senken, dann kann auch eine Wärmepumpe ihre volle Wirkung entfalten. Und auch die vielerorts überlasteten Stromnetze würden vor dem Kollaps bewahrt.“
Jürgen Leppig vom GIH stört auch, dass Wasserstoff als Option zugelassen wird. „Bürgerinnen und Bürgern das Heizen mit Wasserstoff in Aussicht zu stellen, kommt dem Erzählen eines Märchens gleich: Die Kosten dafür werden sich wohl noch sehr lange auf einem selbst für die meisten unfinanzierbaren Niveau bewegen. Außerdem dürfen H2-ready-Heizungen nur eingebaut werden, wenn der Netzbetreiber verbindliche Pläne für ein Wasserstoffnetz vorlegt – was derzeit ebenfalls illusorisch erscheint. Um einer von mancher Seite geforderten Technologieoffenheit zu genügen, schafft der Gesetzgeber hier nichts anderes als eine unerreichbare Verheißung.“
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz betont, dass das Erreichen der Ziele eine sektorübergreifende Aufgabe ist. Im Gebäudesektor sei etwa die Einführung von Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude (MEPS) ein essentieller Baustein. Dies werde im GEG-Entwurf nur angekündigt, müsse jetzt aber zügig vorbereitet werden. Fehlen würde außerdem die von der neu geforderte jährliche Sanierungsrate von 3 Prozent für öffentliche Gebäude. Darüber hinaus sei im GEG die Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen auch bei kleineren Gebäuden sinnvoll. Positiv sei, dass Ausnahmen für Effizienzanforderungen beim Einbau neuer Stromdirektheizungen im Vergleich zu früheren Entwürfen weiter eingeschränkt wurden. pgl