Laut KfW-Mitteilung von 30.09.2016 können Anträge über die Finanzierungspartner noch bis zum 05.10.2016 gestellt werden. Maßgeblich ist aber das Datum des Antragseingangs bei der KfW und die Zusagen erfolgen in Abhängigkeit des verfügbaren Budgets. Anträge, für die keine Tilgungszuschüsse mehr bewilligt werden können, werden von der KfW zurückgeschickt.
Ab Januar 2017 kann das Programm Erneuerbare Energien – Speicher wieder in der bekannten Form beantragt werden, so die KfW. Es hat eine Laufzeit von drei Jahren und ist für Fördermittelzusagen bis einschließlich 2018 angelegt. Alternativ ist jederzeit eine Kreditfinanzierung aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard möglich. GLR