Die KfW hat am 1. April die Sonderförderung Energieeffizient Sanieren (
431
) gestartet. Gefördert werden folgende Maßnahmen an Wohngebäuden:
Eine Kombination der einzelnen Maßnahmen der Sonderförderung untereinander ist möglich. Die Kombination der Sonderförderung mit einem Kredit im Programm 151,152 oder einem Investitionszuschuss im Programm 430 ist ebenfalls möglich. Mit Ausnahme des Baubegleitungszuschusses ist die Sonderförderung aber nicht zwingend an eine Finanzierung der Maßnahme in diesen Programmen gebunden. GLR
Uns interessiert Ihre Meinung: redaktion.geb-letter@geb-info.de
- die qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, aber maximal 2000 Euro je Antragsteller und Investitionsvorhaben
- der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen mit einem Zuschuss von 200 Euro je abgebautem Gerät
- die Optimierung der Wärmeverteilung mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % der Kosten für die Optimierung
Eine Kombination der einzelnen Maßnahmen der Sonderförderung untereinander ist möglich. Die Kombination der Sonderförderung mit einem Kredit im Programm 151,152 oder einem Investitionszuschuss im Programm 430 ist ebenfalls möglich. Mit Ausnahme des Baubegleitungszuschusses ist die Sonderförderung aber nicht zwingend an eine Finanzierung der Maßnahme in diesen Programmen gebunden. GLR
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