Wir hatten ja schon im GEB-Infoletter 12 auf die geplanten Änderungen beim Marktanreizprogramm hingewiesen. Jetzt sind sie mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 113 vom 21. Juni 2006 amtlich. Die Fördersätze im Marktanreizprogramm wurden für Solarkollektoren, Pellet-Heizkessel und Scheitholz-Vergaserheizkessel vom Bundesumweltministerium rückwirkend ab Antragseingang 1. Februar 2006 um 20 bis 50% gekürzt. Die wichtigsten Daten im Überblick:
Thermische Solaranlagen
- Die Zuschüsse für Solarkollektoren (mit einem Mindestertrag von 525 kWh/(m² a) bei einem solaren Deckungsanteil von 40%) werden um 35% reduziert. Der neue Zuschuss für Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und zur Bereitstellung von Prozesswärme beträgt 54,60 Euro/m² Kollektorfläche (bisher 84 Euro/m² Kollektorfläche). Der neue Zuschuss für Anlagen zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Raumheizung beträgt 70,20 Euro/m² Kollektorfläche (bisher 108 Euro/m² Kollektorfläche). Voraussetzungen für eine kombinierte Anlage: Mindestens 10 m² Kollektorfläche bei Flachkollektoren und mindestens 8 m² bei Röhrenkollektoren, außerdem sind „in der Regel“ Wärmespeicher von 50 l/m² Bruttokollektorfläche bei Flachkollektoren und 50 l/m² Bruttokollektorfläche bei Röhrenkollektoren erforderlich.
- Anlagen über 200 m² Kollektorfläche werden weiterhin mit 48 Euro/m² Kollektorfläche gefördert. Der gleiche Fördersatz gilt auch für Anlagenerweiterungen.
Biomasse-Heizkessel
- Die Zuschüsse für automatisch beschickte Biomassekessel (auch Pellet-Heizkessel) bis zu einer Nennwärmeleistung von 30 kW werden um 20% reduziert. Die neuen Zuschüsse betragen 38,40 Euro/kW (bisher 48,00 Euro/kW), mindestens jedoch 1088 Euro (bisher 1360 Euro) bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%.
- Die Zuschüsse für automatisch beschickte Biomassekessel (auch Pellet-Heizkessel) bis zu einer Nennwärmeleistung von über 30 bis 100 kW wurden um 50% auf 24,00 Euro pro kW (bisher 48,00 Euro) reduziert.
- Öfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, werden mit mindestens 640 Euro bezuschusst.
- Die Zuschüsse für manuell beschickte Holz-Vergaserkessel bis zu einer Nennwärmeleistung von 30 kW werden um 35% reduziert. Die neuen Zuschüsse betragen 26,00 Euro/kW (bisher 40,00 Euro/kW) mindestens jedoch 780 Euro (bisher 1200 Euro) bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%.
- Förderanträge für handbeschickte Biomassekessel über 30 kW werden seit dem Inkrafttreten am 21. Juni 2006 nicht mehr gefördert. Seit dem 1. Februar 2006 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie eingegangene Anträge werden noch mit 20,00 Euro/kW bezuschusst.
Weitere Infos auf den BAFA-Seiten zu erneuerbaren Energien. GLR