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FÖRDERUNG

Leerer Fördertopf für erneuerbare Wärme

Als der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 28. Januar 2010 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung die vom Bundesumweltministerium (BMU) beantrage Summe von 468 Mio. Euro für Klimaschutzmaßnahmen freigab, schien auch die Förderung über das Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt für 2010 gesichert zu sein. Damals verkündete Marie-Luise Dött MdB, umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass für das MAP 400 Mio. Euro vorgesehen sind. Was im Januar nicht kommuniziert worden ist: Ein Teil des Geldes war zu diesem Zeitpunkt schon zweckgebunden – für Förderanträge die im Jahr 2009 angenommen, aber nicht bedient worden sind.

Hoffen auf Mittelfreigabe
Nur wenige Wochen danach hat der Haushaltsauschuss den Etatansatz von 468 Mio. Euro um 19,5 Mio. Euro als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung gekürzt und eine Haushaltssperre von 115 Mio. Euro wegen „unklarer Gegenfinanzierung durch die Versteigerung von CO2-Zertifikaten“ erlassen. Das bedeutet: Das zuständige BAFA darf nicht mehr als 115 Mio. Euro ohne weitere Freigaben für das Förderprogramm ausgeben. Allerdings war das MAP am 1. Januar 2010 schon mit 47,5 Mio. Euro für Anträge aus 2009 belastet. Bis Mitte März 2010 kamen weitere 38,7 Mio. Euro dazu, sodass die Verbände vor Ostern davon ausgingen, dass das MAP spätestens in drei Wochen gestoppt werden muss. Auch im BMU gab es zu diesem Zeitpunkt sehr konkrete Pläne, mit einem Förderprogramm an die Öffentlichkeit zu gehen. Gezogen wurde die Notbremse dann aber doch nicht, sondern auf dem normalen Dienstweg eine Mittelfreigabe beim Haushaltsausschuss beantragt. Eine Entscheidung wird am 22. April erwartet. Das Problem: Die Perspektive für die Gegenfinanzierung durch Erlöse aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten hat sich nicht verbessert.

Verunsicherung existiert schon jetzt
Förderstopps hatten in der Vergangenheit immer negative Auswirkungen auf den Absatz. Bereits die heutige Unsicherheit über die Fortführung des MAP dämpft die Nachfrage und verhindert in der herstellenden Industrie Investitionen, um die Preise für die geförderte Technik zu senken (die Grundidee des MAP). Denn beantragt werden können die MAP-Gelder bei fast allen Fördertatbeständen erst nach Inbetriebnahme der Anlagen und nicht zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung. Und hier hat das BMU schon Vertrauen verspielt. Am 22. Februar 2010 wurden die Förderrichtlinien ohne Vorwarnung und in einigen Punkten ohne Übergangsfrist geändert. Beispielsweise wurde für die Wärmepumpenförderung ein neuer Flächennachweis (Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung) eingeführt, für den der Antragsteller viel Geld investieren muss. Eine kontinuierliche und verlässliche Förderung, wie vom Bundesumweltminister proklamiert, sieht anders aus. GLR

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