Während ein Teil derer die Liste als Chance sieht und als Mittel, um „die Spreu vom Weizen“ zu trennen, sehen sie andere als überflüssig oder gar als Knebel. Die Menge der Befürworter und der Gegner hält sich etwa die Waage, was unsere Frage des Monats im Oktober 2013 und die anschließende Diskussion im Forum zeigte.
Mit dem Rundschreiben der KfW am 23. Dezember 2013 wurden die Anforderungen an die Antragsberechtigung sowie technische Programmdetails neu definiert. Wer weiter Anträge für die KfW-Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren stellen will, muss spätestens zum 1. Juni 2014 in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet sein.
Vorlauf für den Stichtag beachten!
Noch nicht gelistete Energieberater sollten unbedingt beachten, dass ein gewisser Vorlauf vom Zusammenstellen der erforderlichen Nachweise über die Beantragung bis zum fertigen Eintrag notwendig ist. Die Bearbeitung bei der dena dauert normalerweise etwa 4 bis 6 Wochen – abhängig davon, ob die Unterlagen vollständig sind oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Deshalb sollte die Beantragung rechtzeitig bei der dena eingehen.
Als Schlüssel zur Antragsberechtigung verlangt die KfW ab 1. Juni 2014 bei der Erstellung der Online-Bestätigung zum Antrag bzw. des Online-Antrags die Zugangsberechtigung zur Expertenliste...
So geht es weiter
Den vollständigen Artikel können Sie in GEB 02-2014 und online ab dem 6. Februar 2014 lesen. Auch mit einem kostenlosen GEB Probe-Abonnement erhalten Sie neben den zwei kostenlosen Heftausgaben vollen Zugriff auf die Inhalte aller bisher erschienenen Heftausgaben. GLR