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FÖRDERUNG

Erneuerbare Wärme: Förderung vereinfacht

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat heute in Berlin das neue Marktanreizprogramm zur Förderung von Solarkollektoren und Biomassekesseln vorgestellt, das mit 213 Mio. Euro ausgestattet ist. Gabriel will damit im privaten und gewerblichen Bereich Investitionen in Höhe von 2 Mrd. Euro anstoßen. Die neue Förderrichtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte Januar in Kraft.

Mit dem Marktanreizprogramm werden Investitionen in erneuerbarer Energien im Wärmebereich durch Zuschüsse unterstützt. Folgende Basisvergütungen werden gewährt:

  • Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung: 40 Euro/m², mindestens 275 Euro je Anlage
  • Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung: 70 Euro/m²
  • Pellet-Heizkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW mit mindestens 90% Kesselwirkungsgrad: 24 Euro/kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1000 Euro
  • Hackschnitzelanlagen: pauschal 500 Euro je Anlage
  • Scheitholzvergaserkessel: pauschal 750 Euro je Anlage

Wegen der Verfahrensumstellungen (siehe unten) können Anträge jedoch erst ab dem 15. März 2007 gestellt werden.

Wer 2006 einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann einen erneuten Antrag bis zum 31. Juli 2007 stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006. Zugelassen ist die erneute Antragstellung auch für diejenigen Antragsteller, die ohne den Ablehnungsbescheid des BAFA abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen hatten.

Über die Anträge auf Investitionskostenzuschüsse entscheidet wie bisher das BAFA. Das Antragsverfahren für die Basisförderung wird deutlich vereinfacht: Die Antragstellung erfolgt künftig zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) erst dann, wenn die Anlage betriebsbereit ist. Antrag und Abrechnung werden in einem Schritt bearbeitet. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst am 30. September 2007.

Wer über die Basisförderung hinaus gefördert werden und einen Innovationsbonus erhalten will, muss allerdings einen entsprechenden Antrag vor Baubeginn beim BAFA stellen. Das gilt etwa für solarthermische Anlagen mit 20 bis 40 m² Kollektorfläche bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohnungen oder bei anderen Gebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche. Solche Anlagen können mit dem dreifachen Förderbetrag unterstützt werden. Die doppelte Basisförderung können Solaranlagen erhalten, die Prozesswärme und solare Kühlung bereitstellen. Das gilt auch für Biomassekessel mit Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung.

Weitere Informationen: Hintergrundpapier zum MAP

Auch soll die Förderung von großen Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken einschließlich der Nahwärmenetze im Rahmen des KfW Programms Erneuerbare Energien in 2007 fortgeführt werden. Hierzu bedarf es aber laut BMU noch der Genehmigung durch die EU-Kommission. GLR