Die KfW-Förderprogramme tragen zur Entlastung des Staatshaushalts bei, indem sie Erhöhungen der staatlichen Einnahmen oder Reduzierungen der staatlichen Ausgaben bewirken, die die Programmkosten übersteigen. Die Mehreinnahmen und Minderausgaben des Staates beziehen sich auf die Mehreinnahmen aus Umsatz,- Gewinn-, Lohn- und Gehaltsbesteuerung und Abgaben für die sozialen Sicherungssysteme. Die Minderausgaben des Staates ergeben sich aus der Reduktion der staatlichen Transferleistungen, falls Arbeitslose durch die Programme in Beschäftigung gekommen sind.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführten KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren ermöglichen die zinsgünstige langfristige Finanzierung von Investitionen in die Sanierung und den Neubau energieeffizienter wohnlicher, gewerblicher und kommunaler Gebäude. Allein bei Privathaushalten wurden im Jahr 2016 mehr als 400.000 Wohneinheiten gefördert.
Der Bund stellte der KfW für das Förderjahr 2016 Mittel in Höhe von 1,95 Mrd. Euro für Zinsverbilligungen und Zuschüsse zur Verfügung. Mit den Programmen wurden im betrachteten Zeitraum Investitionen in Höhe von insgesamt 45 Mrd. Euro gefördert. Im Gutachten werden hiervon rund 21 Mrd. Euro der Erfüllung höherer Effizienzstandards zugeordnet und als induzierte Investitionen angesetzt.
Informationen zum Gutachten: Das Ziel der Untersuchung war es, die Wirkungen der KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren auf öffentliche Haushalte für das Förderjahr 2016 zu analysieren. Die Untersuchung umfasste die Programme „Energieeffizient Bauen (153)“, „Energieeffizient Sanieren (151, 152, 430)“, „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218)“, „IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219)“ und „KfW Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Gewerbegebäude (276, 277, 278). GLR