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Förderung

30 % Zuschuss für die Heizungsoptimierung

© Filmfoto / iStock / Thinkstock
Am 1. August 2016 ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich in Kraft getreten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst nach dieser Richtlinie den Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen und/oder die Durchführung einer Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich an Heizsystemen, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme seit mehr als zwei Jahren installiert sind. Beide Fördertatbestände können miteinander kombiniert werden.

In Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich können optional zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bereits installierten Anlagen gefördert werden. Förderfähig sind die Anschaffung und die professionelle Installation von

  • voreinstellbaren Thermostatventilen,
  • Einzelraumtemperaturreglern,
  • Strangventilen,
  • Technik zur Volumenstromregelung,
  • separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces,
  • Pufferspeichern
  • und / oder die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve.

Zuschuss von 30 % der Netto-Investitionskosten

Mit dem Förderprogramm sollen vorhandene Energieeinsparpotenziale an bestehenden Heizungssystemen gehoben werden. Die Zuschussförderung kann mit einem weitgehend elektronischen Verfahren beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 30 % der Netto-Investitionskosten. Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Netto-Rechnungsbetrag für förderfähige Anlagen und Leistungen an den Antragsteller gewährt. Antragsberechtigt sind alle privaten und gewerblichen Eigentümer von Heizungsanlagen sowie Kommunen. Der Förderhöchstbetrag pro Vorgang beträgt 25.000 Euro.

Das Förderprogramm ist auf fünf Jahre angelegt, das geplante Fördervolumen beläuft sich auf fast 1,86 Mrd. Euro. Für das Jahr 2016 stehen 100 Mio. Euro zur Verfügung. Für 2017 sind 346 Mio. Euro geplant, in den Jahren 2018 bis 2020 stehen jeweils 470 Mio. Euro bereit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will mit dem Förderprogramm erreichen, dass bis 2020 jährlich bis zu 2 Mio. Pumpen ausgetauscht und 200.000 hydraulische Abgleiche durchgeführt werden.

Zuerst registrieren!

Wie sich die Nachfrage entwickelt, wird das BAFA schnell feststellen können. Zum Start des Förderprogramms wurde das Online-Portal zur Registrierung geöffnet. Antragsteller, die eine Förderung für Investitionen zur Heizungsoptimierung beantragen möchten, müssen sich in einem ersten Schritt über das Portal registrieren. Die Registrierung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen, d.h. vor der Erteilung des Auftrags für den Austausch der Umwälzpumpe(n) bzw. für den hydraulischen Abgleich inkl. eventueller zusätzlicher Optimierungsmaßnahmen. Im Gegenzug erhält der Antragsteller per E-Mail eine Registrierungsnummer und kann mit der Maßnahme beginnen. Spätestens sechs Monate nach der Registrierung muss die Maßnahme durchgeführt worden sein. In einem zweiten Schritt muss der Antragsteller dann ab 15. August 2016 unter Angabe der Registrierungsnummer einen Online-Antrag auf Förderung stellen und an das BAFA senden. GLR

Weitere Infos unter: www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsoptimierung/index.html