Alexander Renner, Leiter des Referats Grundsatz Energie- und Klimaschutz im Gebäudesektor, Strategien und Gebäudetechnologien im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt erste Grundzüge der Gebäudestratetegie Klimaneutralität vor. In der Ampelkoalition birgt das Thema aber noch viel Stoff für Diskussionen: „Wir werden schauen wieweit wir kommen, eine möglichst regierungseinheitliche Veröffentlichung ist mein Ziel“, formulierte er eher vorsichtig.
Klar sei, dass die Wärmenachfrage im Gebäudebereich zurückgehen müsse, „eine Halbierung ist notwendig um ausreichend Erneuerbare zu haben.“ Er sprach sich dafür aus, das Ziel des Wärmepumpenhochlaufs mutig anzugehen. „Wir dürfen keine Angst haben vor Zielen wie sechs Millionen Wärmepumpen bis 2030. Wir haben 21 Millionen Wärmeerzeuger, wenn Wärmepumpen dann ein Drittel des Marktes ausmachen, ist das nicht die komplette Abkehr von Alternativen, sondern ein gleitender Einstieg in die klimaneutrale Versorgung von Gebäuden.“
Als persönliche Einschätzung ergänzte er, dass der Umstieg auf Wärmenetze in der Vergangenheit versäumt worden sei. Bei einer zentraleren Wärmeversorgung wäre der Umstieg einfacher, weil er nur an einer Stelle notwendig wäre. Notwendige Strategien, die die Gebäude als Kraftwerke verstehen und deren Netzdienlichkeit planen, müssten in der Energieberatung stärker mitgedacht werden, regte er an. Eher skeptisch seine Einschätzung zu Biomasse und Wasserstoff als Alternativen zu Gas und Öl. Biomasse sei zu wertvoll und begrenzt und Wasserstoff derzeit nicht verfügbar für die Wärmeversorgung. Das bilde auch das Gebäudeenergiegesetz ab.
Gebäudebereich wird auch 2023 die Klimaziele verpassen
Ohnehin sei auch 2023 absehbar, dass der Gebäudebereich die Klimaziele verpasse, dann sei das dritte Sofortprogramm notwendig. Es könne unter Umständen sinnvoller sein, sich gleich an den Zielen von 2030 zu orientieren. Die Wirkungsabschätzung zeige, dass die Emissionsmengen bis 2023 nicht eingehalten würden. „Erfolge stellen sich durch Konstanz und Verlässlichkeit ein“, so Renner weiter.
Beim Gebäudeenergiegesetz sei das Ziel ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2024. Die Grundidee sind 65 Prozent Erneuerbare Energien beim Austausch oder der Installation einer neuen Heizung und der Neubaustandard EH 40 ab 2025. „Technische Machbarkeit und Sozialverträglichkeit sollen angemessene Berücksichtigung finden“, betonte Renner und „die Zeit für eine fossile Zwischenstufe ist abgelaufen.“
Serielle Sanierung kann ein wichtiger Hebel sein
Zentrale Hebel seien aus seiner Sicht die serielle Sanierung, die Vorbildwirkung öffentlicher Gebäude und die Bundesförderung Wärmenetze. Da würden auch ergänzende Einzelmaßnahmen gefördert, das sei bislang noch nicht durchgedrungen. Insgesamt wird die Förderung gut angenommen.
Aus Sicht des BMWK soll auch eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung kommen. Dazu liegt ein Entwurf vor, es soll eine Flankierung mit Förderung geben. Das sei notwendig, damit die Betreiber von Wärme- und Stromnetzen wissen, wie die Eigentümer planen. Das müsse als Service der Kommunen entwickelt werden.
Eine Qualifikationsoffensive Wärmepumpe startet zum 1. April. Ausgebildete Handwerker, die sich die bislang wenig mit Wärmepumpen befasst haben können sich dort weiterbilden. Es richtet sich an Unternehmen, Meister können dann ihre Gesellen in die Ausbildung schicken. Außerdem soll es finanzielle Unterstützung für Coaching geben. Erfahrene Handwerksmeister sollen Betriebe aufsuchen und andere informieren, Installationen begleiten. „Wir hoffen, dass wir damit einen Marktschub erfahren“, betonte Renner.
Gebäude-Logbuch könnte graue Energie erfassen und Recycling erleichtern
Im Gespräch ist auch ein Gebäude-Logbuch. Da sei man mit dem Bauministerium im Austausch zum Thema Graue Energie und Nachhaltigkeitsbewertung. Renner: „Ich würde mich freuen wenn wir da zügig diskutieren.“
Robert Budras, Referatsleiter Grundsatz beim Bafa, gab einen Überblick zum Abruf der Förderung aus den BEG Einzelmaßnahmen. Bis Ende Februar 2023 wurden 3,8 Milliarden Euro bewilligt, 2022 waren es insgesamt 10,3 Milliarden. Spitzenreiter im Ranking der Anträge umgerechnet auf die Einwohnerzahl ist Bayern. Die ostdeutschen Länder sind eher gering vertreten.
Bafa arbeitet an Software zur technischen Plausibilisierung
In Arbeit ist derzeit beim Bafa ein neues Tool zur technischen Plausibilisierung im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren. Es soll ab Sommer 2023 die Fachunternehmererklärung ersetzen. Es soll sowohl von Energieeffizienz-Experten als auch von Fachunternehmen bedient werden, eine Registrierung über die Dena ist möglich. Neu sei unter anderem eine Speicherfunktion und die Möglichkeit der Übertragung von Informationen aus Technischen Projektnachweisen in neue Anträge.
Außerdem sei man dabei, ein zentrales Ablagesystem zu entwickeln, mit dem dokumentiert werde, welche Änderungen zu welchem Zeitpunkt gegolten haben. „Wenn es nach mir ginge, könnten wir das gerne tun“, betonte Budras. Er gehe auch davon aus, dass die Zeiten für die Bearbeitung sinken, „weil wir über den Riesenberg den wir zum Richtlinienwechsel hatten hinweg sind.“
In der Neubauförderung gibt es kein Geld mehr für Baubegleitung
Dirk Markfort, Prokurist der KfW, zu den Förderprogrammen BEG, berichtete, dass die Liste der technischen FAQ für die neu gestartete Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) derzeit noch in Arbeit sei. Es komme eine Neufassung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, vor allem der Bereich Lebenszyklusanalyse sei noch in Arbeit. Die Steuerung der Förderung erfolge über den Zinssatz. Es solle aus Sicht des Fördermittelgebers vermieden werden, dass ein Stopp wie im vergangenen Jahr verhängt werden muss. Ihn persönlich störe derzeit an der KFN, dass es keine Extramittel mehr für die Baubegleitung gebe, das sei „nicht unbedingt eine Würdigung der Arbeit der Energieberater.“ Er halte das für einen Fehler, vielleicht komme man da wieder da hin, weckte er zumindest ein wenig Hoffnung. pgl