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Einzelraumfeuerstätten: KfW passt Förderrichtlinie an

Die KfW hat ihr Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau überarbeitet und lässt nun auch die Installation von Einzelraumfeuerstätten zu. Bislang hatte der Einbau einen Förderausschluss nach sich gezogen. Das meldet der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik. Die überarbeitete Richtlinie gilt auch rückwirkend für bereits bei der KfW eingereichte Projekte und Anträge, für die noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde. Da das Förderprogramm aber weiterhin Biomasseheizungen ausschließt, darf die Feuerstätte nicht an den Wasserkreislauf der Heizungsanlage angeschlossen werden. Zudem wird das Holzfeuer nicht als Wärmequelle angerechnet. Die moderne Feuerstätte kann aber bei kalter Witterung die Wärmepumpe entlasten und Stromkosten vermeiden.

Mehrzügiger Schornstein bietet Flexibilität

„Wer einen Neubau plant, kann somit wieder einen Schornstein einbauen, was das Bauwerk in Bezug auf eine zukünftige Wärmeplanung flexibler macht“, kommentiert der HKI die Neuregelung in einer Presseinformation. Viele Immobilienbesitzer würden sich früher oder später neben der Wärmepumpe oder Photovoltaik eine weitere Wärmequelle wie ein Holzfeuer wünschen, bei dem Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit im Mittelpunkt stünden. Daher sei ein mehrzügiger Schornstein zu empfehlen, der neben den Abgaskanälen auch einen Versorgungskanal enthalte. Durch diesen können Kabel und Leitungen von Klima- oder Solaranlagen ohne aufwendige Stemm- oder Kernbohrarbeiten gezogen werden. Quelle: HKI / jb