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CDU/CSU scheitert mit Änderung der Steuerförderung

Die CDU/CSU-Fraktion ist vergangene Woche mit einem Antrag zur Beschleunigung der Wärmewende durch steuerliche Maßnahmen gescheitert. Gegen die Vorlage stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke. Die AfD votierte für die Unionsinitiative.

In der Vorlage der Union wurden steuerliche Begünstigungen durch Sonderabschreibungen und verbesserte Abzugsmöglichkeiten für Vermieter von neu zu bauenden Gebäuden und für Vermieter von bestehenden Gebäuden gefordert. Auch für Eigentümer von neu zu bauendem oder bereits errichtetem Wohneigentum sollte es Verbesserungen geben, verlangte die Unionsfraktion.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften sollten Vorschriften geändert werden, um den Einbau von Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Auch sollten Steuerpflichtige beim Ausbau der Solarenergie entlastet werden, in dem unter anderem die Erträge aus Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp (Kilowatt Peak) Nennleistung von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit werden können. In der Begründung des Antrages hieß es, Bürger und Unternehmen wollten ihre Gebäude energetisch modernisieren. Es sei im allgemeinen Interesse, sie hierbei zu unterstützen. Im Gebäudebereich stecke ein großes Energiesparpotential, das allerdings nicht nur aufgrund verbliebener Hürden im Steuerrecht nicht genutzt werde, schrieben die Abgeordneten.

Der GIH verwies anlässlich der Debatte auf die Notwendigkeit, die steuerliche Förderung mit verbindlicher Energieberatung zu begleiten. „Bislang sind auch die Kosten für Energieberatung steuerlich absetzbar, aber die Beratung ist nicht verpflichtend. „Während die Einbindung von Energie-Effizienzexpert:innen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dafür sorgt, dass staatliche Fördergelder vernünftig eingesetzt und Kunden objektiv gut betreut werden, soll die steuerliche Förderung nun nahezu losgelöst von unabhängiger fachlicher Beratung gewährt werden? Das geht beim besten Willen nicht zusammen“, erklärt GIH-Chef Stefan Bolln.

Seine Forderung: „ Ermöglicht der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen ohne unabhängige Qualitätsprüfung, müssen diese deutlich hinter der Förderung durch die BEG zurückbleiben. Am sinnvollsten wäre jedoch eine Bagatellgrenze von rund 10.000 Euro, ab der die Begleitung durch Energie-Effizienzexpert:innen verpflichtend wird. Außerdem sollten die Anforderungen an eine steuerliche Förderung an die Bundesrichtlinie für effiziente Gebäude gekoppelt werden, sodass Aktualisierungen gleichzeitig und gleichlautend stattfinden.“ Quellen: HIB / GIH / pgl