„Die Förderung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende im Gebäudesektor – und sie kommt an.“ So lautet das erste Zwischenfazit der für das inländische Fördergeschäft zuständigen KfW-Vorständin Katharina Herrmann nach 100 Tagen der neuen Heizungsförderung. Bis Ende Mai habe die KfW rund 34.000 Zuschussanträge für den Austausch alter Heizungsanlagen zugesagt. Fördermittel in Höhe von 507 Millionen Euro seien für die Kundinnen und Kunden reserviert. Herrmann verweist auf das zügige Online-Antragsverfahren: „Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten übermitteln wir auf digitalem Wege binnen Minuten die Fördermittelzusage.“ Damit habe der Kunde sofortige Sicherheit über die Höhe der finanziellen Unterstützung seines Vorhabens.
Schwacher Zulauf, aber steigende Dynamik
Unser Kollege Jochen Vorländer vom Schwestermagazin TGA+E Fachplaner ordnet die Zahlen ein, denn er hat nachgerechnet: „34.087 zugesagte Zuschussanträge (die Zahl bezieht sich auf 94 Kalendertage) liegt allerdings mit 362 Anträgen pro Kalendertag weit unter den Erwartungen der Heizungsbranche und der Fördermittelgeber. Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr wären es nur 122.500 zugesagte Anträge.“ Das würde einen herben Rückschlag für die Heizungswende bedeuten. Einen Lichtblick nennt Vorländer: „Mit dem Start der zweiten Stufe am 28. Mai 2024 soll sich die Zahl der Anträge laut KfW schlagartig verdoppelt haben. Mit einem Beobachtungszeitraum von nur einer Woche muss jedoch noch abgewartet werden, ob sich das fortsetzt oder ob die Branche nur vorgearbeitet hat.“ Beim Zwischenstand zum 13. Mai 2024 entfielen rund 70 Prozent der Anträge auf Wärmepumpen, 20 Prozent auf Biomasseheizungen, fünf Prozent auf Solarthermieanlagen und fünf Prozent auf die anderen Förderoptionen.
Wer die Heizungsförderung bekommt
Seit 27. Februar 2024 können selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern die Förderung beantragen, seit 28. Mai ebenfalls private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Ende August soll es dann auch für Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum sowie für Kommunen und Unternehmen soweit sein. Nach einer Zusage bleiben 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Nachweise zur Durchführung lassen sich etwa sechs Monate nach dem jeweiligen Förderstart einreichen, sprich: die erste Fördergruppe kann im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober erhalten. Alle Antragstellergruppen können aber schon jetzt förderfähige Vorhaben des Heizungstauschs beginnen. Startet das Vorhaben bis zum 31. August, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November nachholen. Ab dem 1. September ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Quelle: KfW / TGA+E / jb