Herr Albert, künftig wird der Endkunde entscheiden können, ob er eine steuerliche Entlastung für seine energetische Sanierung wünscht oder einen BAFA-Zuschuss bzw. eine KfW-Förderung. Wenn der ausführende Fachhandwerker belegen kann, dass alles entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgeführt wurde, in welchen Fällen ist dann dennoch ein Gebäude-Energieberater erforderlich?
Sowohl die Bestätigung des Fachhandwerkers als auch das Einbeziehen des Energieberaters hat seine Berechtigung. Diese Situation war grundsätzlich auch bislang schon am Markt zu finden. Bei eher einfachen Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie beispielsweise dem reinen Tausch des Wärmeerzeugers war die Mitarbeit eines Gebäude-Energieberaters nicht unbedingt erforderlich. Dennoch wurde er sehr gerne angesprochen, um vor allen Dingen beim Tausch oder dem Einbau komplexerer Anlagen die Förderanträge zu stellen. Der SHK-Fachhandwerker greift hier oft auf die Kompetenz des Gebäude-Energieberaters zurück, weil ihm die vielschichtige Materie rund um die Fördermöglichkeiten beim Tausch von Wärmeerzeugern oder ganzheitlichen Konzepten wie der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus kaum bekannt ist. Das gilt besonders für die hohe Aktualität und vielfältigen Änderungen in der Fördergesetzgebung.
Wen spricht der SHK-Fachhandwerker Ihrer Erfahrung nach dazu an?
Erster Ansprechpartner ist oft der zuständige Schornsteinfeger, der ja auch in vielen Fällen Gebäude-Energieberater ist. Die ganze energetische Sanierung wird dann nach dem Vier-Augen-Prinzip umgesetzt.
Welche Entwicklung erwarten Sie für die Rolle der Gebäude-Energieberater im Markt?
Wir sind uns sicher, dass die Rolle des Gebäude-Energieberaters eher noch wichtige ...
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