Heute bilden vor allem technische Fragestellungen hinsichtlich der Art und des Umfangs von Wärmedämmmaßnahmen (Effizienz) oder der Wahl des Heizungssystems (Konsistenz) die Inhalte der Berater:innentätigkeit. Wie Teil 1 allerdings gezeigt hat, braucht es zunehmend und zwingend die Berücksichtigung der Suffizienz zur Einhaltung der diversen Nachhaltigkeitsziele. Dafür muss auch an den großen Stellschrauben der Wärme- und Wohnwende gedreht werden. Auch Teil 2 fasst wesentliche Ergebnisse der im Auftrag des BBSR durchgeführten Studie „Unterstützung von Suffizienzansätzen im Gebäudebereich“ zusammen [1].
Rahmenbedingungen beeinflussen Energieberatung
Durch eine entsprechende Verankerung und vorbildliche Umsetzung auf Bundesebene, zum Beispiel durch eine Effizienz- und Suffizienzstrategie und Kampagnen, werden die positiven Effekte des Zusammenwirkens der beiden Nachhaltigkeitsstrategien der breiten Öffentlichkeit vermittelt, sodass auch Beratende für Suffizienz sensibilisiert und motiviert werden, Beratungsnehmer:innen für Suffizienzansätze zu gewinnen. Gleichzeitig müssen Bau- und Planungsrecht so angepasst werden, dass Um:Bauen im Bestand statt Neu-Bauen zum Standard wird. Durch die Erleichterungen für Planer:innen und Bauherr:innen werden Sanierungen und Um- beziehungsweise Weiterbauten angereizt, womit sich auch das Tätigkeitsfeld der Berater:innen weiter auf Bestandsgebäude verschieben wird.
In zukünftigen Novellierungen muss das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als maßgebliche (Berechnungs-)Grundlage für die Energieberatung auch Suffizienzaspekte aufgreifen. So sollten die grauen Emissionen für einen fairen und transparenten Vergleich zwischen Um:Bau oder Sanierung und (Ersatz-)Neubau berücks ...
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SUFFIZIENZ IM GEBÄUDEBEREICH (TEIL 2)
Flächensparsames Um:Bauen in der Beratungspraxis
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