Energieberater sind häufig Einzelunternehmer, wobei nicht selten der Lebens- oder Ehepartner im familieneigenen Büro mitarbeiten. Teilweise steigen die Kinder ins Unternehmen ein, manchmal hilft die ältere Generation und unterstützt beispielsweise bei Verwaltungsaufgaben. Dann stellt sich die Frage, ob eine formale Beschäftigung vereinbart oder unentgeltlich mitgearbeitet wird. Selbstständige Energieberatende müssen sich überlegen, welche steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Auswirkungen sich daraus ergeben und nach der für sie passenden Lösung suchen. Die durchaus vierstelligen Eurobeträge, die jährlich einsparbar sind, machen das Thema für Betroffene interessant.
Eine familiäre Zusammenarbeit im Büro bedeutet nicht, dass Angehörige Aufgaben der eigentlichen Energieberatung übernehmen müssen. In der Regel geht es dabei um unterstützende Mitarbeit bei der Buchhaltung und Organisation, selbst die Reinigung der Büroräume kann hierunter fallen.
Wirtschaftliche und steuerliche Betrachtung
Oft arbeiten Angehörige unentgeltlich zu, da ohnehin „alles in eine Tasche“ gelangt. So lautet die populäre, gleichwohl steuerlich falsche Ansicht. Der Gesetzgeber verfolgt keine konsequente Linie. Der § 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie zwar unter besonderen Schutz. Ehepartner werden über eine mögliche Zugewinngemeinschaft steuerlich begünstigt, während bei den Kindern eine differenzierte Situation besteht. Solange die Eltern verantwortlich sind, ist deren Existenzminimum steuerfrei beziehungsweise durch das Kindergeld gedeckt, während bei der selbstverantwortlichen Lebensführung die Kinder steuerlich wie fremde Dritte behandelt werden. Anders beim Erbe, wo der Staat wiederum Vergüns ...
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Steuerliche Ausgestaltung der Mitarbeit von Angehörigen
Ich Robinson, Du Freitag
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