Wir haben bei der Planung klimaresilienter Gebäude viel aufzuholen, denn diesbezüglich wurde der sommerliche Wärmeschutz in der Vergangenheit kaum beachtet. Noch die DIN 4108 forderte ab 1952 „gegen zu starke Erwärmung durch Sonnenbestrahlung im Sommer“ für Wände, Dächer und Fenster nur den winterlichen Wärmeschutz des damaligen Wärmedämmgebietes III [1]. Beim sonnenexponierten Bauteil Dach reichte in der Norm beispielsweise ein U-Wert von nur 1,32 W/(m²K) aus. So ergab sich eine negative Beweisführung für die Bedeutung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle auch im Sommer. Dort wo er fehlt, also zum Beispiel bei Altbau-Dachwohnungen mit 3,5 bis 5 cm Holzwolleleichtbauplatten und Verputz, müssen die Bewohner bei 34 °C Außenlufttemperatur raumseitige Innenoberflächentemperaturen um 30 °C und mehr bis in die Morgenstunden ausschwitzen.
Das Flachdach-Handbuch von 1964 [2] klagt über gering gedämmte Flachdächer: „Im Sommer ergeben sich (…) innenseitige Oberflächentemperaturen von +28 bis +32 °C. Dies kann sehr lästig werden. Man fühlt sich unter solchen Dächern wie in einem Backofen.“ Der Ingenieur R. Flügge mahnt 1929 für den Sommerfall mit Skizze an (Abb. 1): „Nicht nur erzeugt in diesem Falle das reiche Speichervermögen des innen vorhandenen Ziegelmauerwerks eine erhebliche Abkühlung der Zimmerluft, sondern der äußere Belag verhindert auch ein Eindringen der Sonnenstrahlenhitze in das Mauerwerk und sorgt dafür, daß der Wand das Speichervermögen für die Abkühlung der Luft weitgehend erhalten bleibt.“ Er hat damit das Wesen des winterlichen Wärmeschutzes als gleichzeitige Lösung für den Sommer erkannt [3].
Komponenten des sommerlichen Wärmeschutzes
Ein guter ...
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