Die Bauwerksbegrünung hat neben den ästhetischen Vorteilen auch einen energetischen Aspekt, der viel zu wenig bekannt ist und in der Diskussion um die städtischen Wärmeinseln zu selten gebührend berücksichtigt wird [1]. Bekannt sind die Infrarotbilder aufgeheizter Städte mit den positiv herausstechenden begrünten Bereichen als kühle Inseln. Hier lohnt es sich, einen Blick auf die Energiebilanz begrünter Gebäudeoberflächen zu werfen, die ihre positiven Effekte aus der Kombination von Verschattungskühle und der Evapotranspiration als energetische Prozesse erzielen.
Diese Aspekte werden in aktuellen Förderprogrammen zur Stadtbegrünung zunehmend berücksichtigt. Die Vielfalt der entsprechenden Förderungen und Vorschriften hierzu ist in den einzelnen Bundesländern groß. Positiv fällt Bayern auf mit seinem schon 2021 gestarteten Aufruf zum „Klimaland Bayern“. In der Regierungserklärung wurde das Bayerische Klimaschutzgesetz verankert und hat damit Pioniercharakter. In diesem Programm wird das Ziel verfolgt, dass an staatlichen Neubauten grundsätzlich klimawirksame Gebäudehüllen zu realisieren sind. Diese Vorschrift fördert Fassadenbegrünung und begreift das Dach als fünfte Fassade. Interessant an diesem bayerischen Weg ist, dass eine Nichtbegrünung begründet werden muss und damit zur Ausnahme von der Begrünungsregel wird.
Zu nennen wäre ebenso das Programm „GründachPLUS“ des Landes Berlin. Mit diesem Programm soll Berlin klimarobust gemacht werden, begrünte Dächer und Fassaden seien dazu die „richtigen Instrumente“ [2]. Es gibt zwei Förderwege: die „reguläre Förderung“ und die „Green Roof Lab Förderung“: „Green Roof Lab Projekte sind besonders innovativ und experiment ...
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