Der Baubestand in Deutschland ist zum großen Teil in einem mangelhaften Zustand. Besonders betroffen ist dabei die Gebäudehülle – und das nicht nur aufgrund von baulichen Schäden durch Verwitterung. Vor dem Hintergrund aktueller Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) spielt die energetische Sanierung eine entscheidende Rolle. Einer groben Schätzung des Umweltbundesamtes zufolge sind über 800 Mio. m2 Fassadenfläche im Bestand mit Wärmedämmverbundsystemen ausgestattet [1]. Sehr viele von ihnen wurden in den 70er- und 80er-Jahren errichtet. Der energetische Standard dieser Systeme liegt weit unter dem aktuell geforderten, da die zur Bauzeit üblichen Dicken der EPS- beziehungsweise XPS-Dämmstoffe bei 60 bis 80 mm lagen.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, wenn im Jahr 2021 Gebäude der Sektoren „Privathaushalte“ und „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“ (ohne Industriegebäude) allein 15 Prozent der Gesamtemissionen in Deutschland erzeugten. Diese Zahl jedenfalls nennt ebenfalls das Umweltbundesamt, in einem Bericht von 2022 über den Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Modernisierung des Bestands [2]. Nach 2020 wurde die vorgegebene Obergrenze an Emissionen somit erneut überschritten.
Um diese Werte senken zu können, müssen bestehende Gebäude energetisch saniert werden. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Gebäudehülle. Maßnahmen zum baulichen Wärmeschutz an Außenwänden können den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen deutlich mindern. In vielen Fällen ist zudem auch eine brandschutztechnische Sanierung erforderlich, um den Regelungen der Landesbauordnungen (LBO) zu entsprechen. Darüber hinaus gilt es, die Sanierung unter wirtschaftlichen wie auch ökologi ...
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