Nach dem im November 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind viele Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichtet, bis Mitte des Jahres 2025 ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 einzuführen [1]. Grundlage für das EnEfG ist die EU-Energieeffizienzrichtline (EU) 2023/179 zur Erreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele [2], mit dem Artikel 11 „Energiemanagementsysteme und Energieaudits“. Im Energieeffizienzgesetz sind für Unternehmen folgende Kerninhalte vorgeschrieben:
Zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (§8): Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 Gigawattstunden pro Jahr sind verpflichtet, ein EMS nach der Norm ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach Muster des europäischen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) einzurichten. Frist: 18. Juli 2024 für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch bis 18. November 2023 die Grenze von 7,5 Gigawattstunden pro Jahr überschritten hat. Für Unternehmen, die nach dem 18. November 2023 den Grenzwert von 7,5 Gigawattstunden pro Jahr überschritten haben, gilt eine Frist von 20 Monaten (siehe auch Bafa-Merkblatt – FAQs zu § 8 ff. EDL-G und §§ 8 – 10 EnEfG [3]).
Abwärme (Abschn. 5, §§16 und 17): Zu den Anforderungen an Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden pro Jahr gehören nach § 16 die Vermeidung und Verwendung von Abwärme. Nach § 17 müssen sie identifizierte Potenziale zur Abwärmenutzung untersuchen und auf der Plattform für Abwärme melden; Frist: ab 1. Januar 2025.
Umsetzungspläne (§9): Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden pro Jahr sind verpflichtet, entsprechende ...
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