In Deutschland nehmen jedes Jahr 200 neue Rechenzentren ihren Betrieb auf. Ab Juli 2026 werden diejenigen mit mehr als 300 Kilowatt Nennanschlussleistung nicht umhinkommen, planungsrelevante Maßnahmen zur Abwärmenutzung einzuführen. Das schreibt das neue Energieeffizienzgesetz vor. Rechenzentren müssen künftig Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die entstehende Abwärme wo möglich wiederverwenden. Dies erfordert innovative Lösungen und Konzepte zur Energieeffizienz und Abwärmenutzung, die in der Konzeptphase der Rechenzentren berücksichtigt werden müssen. Betreiber müssen zudem ab 2024 die Hälfte ihres Stromverbrauchs bilanziell mit Ökostrom decken, ab 2027 sogar vollständig.
Das Gesetz hat der Bundestag am 21. September 2023 verabschiedet, der Bundesrat hat ihm einen Monat später zugestimmt. Es schafft zweifellos neue Perspektiven, denn es rückt Rechenzentren und ihren Energieverbrauch in den Fokus des öffentlichen Interesses und hat das Potenzial, die Branche zu revolutionieren, denn es hält sowohl Wärmeabnehmer als auch Wärmelieferanten dazu an, wegweisende Lösungen und Konzepte zu kreieren. Mit einem stufenweisen Anstieg der Energierückgewinnungsfaktoren, der bei zehn Prozent im Jahr 2026 beginnt und sich bis 2028 auf 20 Prozent erhöht, fordert es sowohl technologische Durchbrüche als auch Investitionen in Forschung und Entwicklung. Aber es stellt die Branche ebenso vor eine Vielzahl an Herausforderungen.
Welche Herausforderungen das Gesetz mit sich bringt
Die größte Herausforderung dürfte das Fehlen adäquater Infrastrukturen sein: Betreiber von Rechenzentren können zwar einplanen, Abwärme an ihren Grundstücksgrenzen bereitzustellen, es mangelt jedoch an effizienten Netzwerken ...
Abo-Inhalt
Energieeffizienzgesetz und Rechenzentren
Lasst heiße Server heizen
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.
Tags
Der Gebäude-Energieberater Newsletter:
Jetzt kostenlos anmelden:
Bei Anmeldung zum GEB-Newsletter bin ich damit einverstanden, über interessante Verlags- und Online-Angebote der Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG informiert zu werden. Diese Einwilligung kann ich widerrufen und ein Abmeldung ist jederzeit möglich. Informationen zum Umgang mit Daten finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.