Vor dem Hintergrund des Klimanotstands und ambitionierter Klimaziele habe einige Kommunen in ihren Bebauungsplänen bereits Effizienzhausstandards für Neubauvorhaben eingeführt. Dies ist aus Gründen des Klimaschutzes auch sinnvoll, denn allein die bestehenden Wohngebäude verursachen laut dem dena-Gebäudereport von 2016 in Deutschland etwa ein Viertel des gesamten in Deutschland anfallenden Energieverbrauchs. Der Rest verteilt sich auf Nichtwohngebäude sowie die Sektoren Verkehr, Gewerbe und Industrie. Neubauten sollten daher alleine aus klimapolitischer Sicht den Energieverbrach möglichst nicht weiter steigern.
Das Öko-Zentrum NRW wurde in diesem Zusammenhang beauftragt, die Mehrkosten und die Wirtschaftlichkeit einer solchen Vorgabe zu überprüfen. In der Untersuchung ging es maßgeblich um die Frage, wie hoch die Mehrkosten eines Energiestandards, der dem eines KfW-Effizienzgebäudes-55 (KfW-55) entspricht, gegenüber den gesetzlichen Anforderungen sind. Zudem sollte geklärt werden, ob sich diese Mehrkosten durch Einsparungen bei den Energiekosten wieder erwirtschaften lassen oder ob sie mittels Fördergeldern abgedeckt werden können. Die Untersuchung sollte als Grundlage für eine Beschlussfassung dienen, ob die Mehraufwendungen künftigen Bauherren zuzumuten seien und der Energiestandard in der Bauleitplanung vorgegeben werden kann.
Bilder: Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V. (ZUB)
1 Die für die Studie zugrunde gelegten Modellgebäude umfassen ein freistehendes Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte und ein kleines Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten. Sie stammen aus der Datenbank des Zentrums für umweltbewusstes Bauen in Kassel.
Untersuchungsmethodik
Im Rahmen der Studie wurden ...
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KfW-Effizienzhaus 55 im Neubau
Mehrkosten versus Förderung
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