Die aktuelle krisenbedingte Situation auf den Energiemärkten hat in den vergangenen Monaten zu teils extremen Preisanstiegen und zu einer Preisvolatilität geführt, die die Praxis seit der Ölkrise in Westdeutschland zu Beginn der 1970er Jahre nicht mehr kannte. Von diesen signifikanten Preissprüngen blieben auch die Fernwärmekunden nicht verschont. Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung in Gestalt der AVBFernwärmeV in den wesentlichen Bestandteilen über mehr als 40 Jahre nicht reformiert worden war, erfolgte die längst überfällige Aktualisierung schließlich im Oktober des Jahres 2021. Die damalige Reform diente zunächst allein dazu, rechtliche Vorgaben der EU in das deutsche Recht zu überführen. Es war jedoch bereits vor 15 Monaten erkennbar, dass es bei diesen Reformschritten nicht bleiben wird.
Eine weitere Novellierung der AVBFernwärmeV ist daher in Kürze zu erwarten – verbunden mit der Gefahr, dass wesentliche Kundenrechte wieder reduziert werden. Vor diesem Hintergrund – Energiepreisentwicklung und erneute Novellierung der Rahmenbedingungen – sind Fernwärmekunden gut beraten, die Option zu wahren und möglichst umgehend ihre Kosten für die Raumheizung und gegebenenfalls Trinkwarmwasserbereitung zu senken. Zahlreiche Beispiele aus der immobilienwirtschaftlichen Praxis zeigen aktuell, dass diese Potenziale oftmals nicht hinreichend genutzt werden und zudem viele Fernwärmeversorgungsunternehmen rechtlich verbindliche Vorgaben nicht beachten. Der Beitrag im GEB 01-2023 erläutert, worauf diesbezüglich bei der Energieberatung zu achten ist. jb
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