EnEV-Anforderungen für kleines Gewerbeobjekt
Wie verfahre ich bei einem Gewerbeneubauobjekt mit 22 m² Fläche hinsichtlich der EnEV?
Die EnEV regelt in § 2 Begriffsbestimmungen wie mit „kleinen“ Gebäuden verfahren wird. Danach fallen darunter Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche.
EnEV § 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen wiederum regelt:
Werden bei zu errichtenden kleinen Gebäuden die in Anlage 3 genannten Werte der Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile eingehalten, gelten die übrigen Anforderungen dieses Abschnitts als erfüllt. Für kleine Gebäude bestehen demnach nur Anforderungen an Außenbauteile (Anlage 3 ). Das sind die gleichen Anforderungen, wie bei Änderungen von „normalen“ Gebäuden. Energieausweise sind laut § 16 (5) Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen nicht auszustellen.Michael Keller
Energetische Berücksichtigung von Kühlhäusern in Nichtwohngebäuden
Wie werden Kühlraume einer Gaststätte im Keller des Gebäudes bei der Bilanzierung für den Energieausweis und der Zonierung im Sinne der DIN V 18599 berücksichtigt?
Die energetische Bewertung von Gebäuden im Rahmen der Energieeinsparverordnung berücksichtigt keine Prozessenergie. Es werden vielmehr grundsätzlich nur die Energiebedarfe berücksichtigt, die der Konditionierung von Räumen im Sinne deren Nutzung dienen. Die von Ihnen angesprochenen Kühlräume können daher auf folgende Art bei der Erstellung eines Energieausweises berücksichtigt werden:
a) Bei den ...
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