Ist ein Biomasse-Heizwerk für zwei Häuser als Nahwärmenetz ansetzbar?
Es werden zwei MFH mit jeweils eigenem Aufgang errichtet. Allerdings werden die Häuser, ähnlich wie bei einem Doppelhaus, ohne Versatz einseitig angebaut. In jedem der Häuser entstehen sieben Wohneinheiten. Jedes Haus hat einen eigenen Bauherrn. Die Bilanzierung sowie Energieausweiserstellung werden separat vorgenommen. Für beide Häuser zusammen wird ein Heizwerk auf Basis von Biomasse (Pellets) errichtet, das die beiden Häuser versorgt. Meine Frage hierzu lautet: Darf ich bei der Bilanzierung das Heizwerk regenerativ als Nahwärmenetz mit dem Primärenergiefaktor 0,2 ansetzen und den daraus resultierenden Werten im Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf?
Zunächst zur Frage, ob in der beschriebenen Situation im Sinne der EnEV von zwei Gebäuden oder von einem gemeinsamen Gebäude auszugehen ist:
Zu der Frage der Abgrenzung zwischen Gebäuden und Gebäudeteilen gibt es bereits eine offizielle Auslegung zur EnEV 2014, die Sie unter dem folgenden Link finden können: bit.ly/geb1407 . Demnach sollte die Abgrenzung von Gebäuden und Gebäudeteilen im Einzelfall erfolgen. Die o.g. Auslegung nennt dazu folgende Anhaltspunkte, anhand derer diese Abgrenzung erfolgenden sollte:
die selbstständige Nutzbarkeit
ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang
die Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche
eigene Hausnummer
Eigentumsgrenzen
eigener Eingang
die Trennung durch Brandwände.
Sie sollten also anhand der o.g. Auslegung prüfen, welche Anhaltspunkte bei diesem ...
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