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Energieberater fragen, Experten antworten

Bewertung einer Pelletanlage für mehrere Gebäude Da ich mir nach Durchsicht von DIN V 4107 nicht mehr ganz sicher bin, folgende Frage bzw. Bitte um Bestätigung: Mehrere Wohngebäude werden mit einer zentralen Pelletanlage mit Wärme versorgt. Darf ich diese als Heizzentrale (erneuerbar) ansetzen und den günstigen Primärenergiefaktor von 0,1 direkt übernehmen? Ist dies auch für die KfW-Bilanzierung zulässig? Im Fall, dass mehrere Gebäude von einer gemeinsamen Heizungsanlage versorgt werden, kann die Anlagenbewertung gemäß EnEV Anlage 1 Nummer 2.8 vorgenommen werden. Danach kann eine gemeinsame Heizungsanlage für ein Gebäude als eine jeweils fiktive eigene Heizungsanlage der gleichen Bauart und Betriebsweise, jedoch mit entsprechend reduzierter Größe und Leistung abgebildet werden. Dabei müssen die Wärmeverluste über die zusätzlichen Verteilleitungen (Nahwärme-Leitungen) zwischen den Gebäuden bzw. vom Heizkessel bis zur jeweiligen Hausstation zusätzlich berücksichtigt werden. Erläuterungen zur Abbildung einer gemeinsamen Heizungsanlage beim Nachweis für ein KfW-Effizienzhaus enthält FAQ Nummer 5.109 im „Infoblatt - Liste der Technischen FAQ“ für Wohngebäude. Das Infoblatt finden Sie im Partnerportal der KfW unter www.kfw.de/eeeKarin Scherhag Bilanzierung einer Brennstoffzelle in einem NWG Wir haben eine Frage zur Bilanzierung einer Brennstoffzelle in einem Nichtwohngebäude (NWG). Es gibt zwar ein Excel-Tool (s. auch Zukunft Erdgas e. V.), jedoch werden hier lediglich Wohngebäude und ...

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