Mit den Förderprogrammen „Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren“ und „Ressourceneffizienzprogramm Teil C“ hatte das Land in der Vergangenheit die KfW-Förderung des Bundes mit zusätzlichen Landesmitteln aufgestockt. Ab jetzt will es Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Unternehmen mit einer Klimaprämie zu einer möglichst anspruchsvollen Gebäudesanierung motivieren. Dazu hat es die Programme „Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie“ und „Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie“ aufgelegt. „Bei unseren Gebäuden im Land besteht ein riesiges Potenzial, schädliche Treibhausgasemissionen einzusparen“, begründet Umweltministerin Thekla Walker den Schritt.
BaWü passt Energieeffizienzprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude an
Die geänderte Förderlandschaft auf Bundesebene hatte die Umstellung der baden-württembergischen Landesförderprogramme notwendig gemacht. Denn mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat der Bund die bestehenden Energieeffizienzprogramme der KfW zum 30. Juni 2021 eingestellt. So folgt nun auf das Landesprogramm „Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren“ für Wohngebäude das Förderprogramm „Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie“. Mit der neuen Förderung erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer für ambitionierte Sanierungsmaßnahmen, die den Effizienzhaus-Standards 55 oder 40 entsprechen, eine Klimaprämie von 2.000 beziehungsweise 4.000 Euro.
Das Programm für die Förderung von Nichtwohngebäuden läuft zukünftig unter dem Namen „Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie“ und ersetzt das bisherige „Ressourceneffizienzprogramm Teil C“. Unternehmen, die im Rahmen der BEG ein Darlehen oder einen Zuschuss aus Bundesmitteln beantragen, erhalten für den restlichen Finanzierungsbedarf einen Tilgungszuschuss aus Landesmitteln von drei Prozent bei einer Sanierung zum Standard Effizienzgebäude 40 oder von zwei Prozent bei einem Standard Effizienzgebäude 55. Darüber hinaus bedient das Programm auch ambitionierte Neubauten. Die beiden Förderprogramme laufen wie bereits zuvor über die L-Bank. Quelle: Umweltministerium BaWü / jb
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