Anfang April ist in Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität” angelaufen. Darüber gibt es Zuschüsse für die Inbetriebnahme von privaten Ladesäulen.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Eigenheimbesitzer mit neuer Erneuerbaren-Energien-Anlage erhalten 1500 Euro
Wer im Eigenheim lebt, kann bis zu 1500 Euro Förderzuschuss für die Umsetzung einer Ladeinfrastruktur erhalten. Voraussetzung ist, dass der Strom zum Betreiben und Laden zum Teil aus einer vor Ort neu zu errichtenden Erneuerbare-Energie-Anlage stammt. In Frage kommen zum Beispiel PV-Anlagen auf dem Dach oder einem Carport.
Bei Stellplätzen für Beschäftigte, Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen die über eine Garage oder einen festen Stellplatz verfügen, gibt es bis zu 1.000 Euro Zuschuss für einen Ladepunkt. Dann muss keine Anlage neu errichtet werden.
Auch Mieterinnen und Mieter können Zuschüsse beantragen
Beide Förderungen beziehen sich auf Anlagen mit Ladeleistungen mit weniger als 50 Kilowatt. Die Förderanträge müssen vor Beauftragung und Inbetriebnahme beantragt werden. Quelle: VZ NRW / pgl
Übersicht des Landes NRW zu Ladestationen
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