Die Solarpflicht richtet sich an alle privaten, öffentlichen, gewerblichen sowie institutionellen Bauherrinnen und Bauherren, die ein neues Wohn- oder Nichtwohngebäude bauen, einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen planen oder ihr Dach sanieren möchten.
Zu den Gebäuden, für die die PV-Pflicht gilt, gehören nicht nur Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser. Auch Alten- und Pflegeheime sowie alle Gebäude, die überwiegend bewohnt werden, fallen unter die Photovoltaik-Pflicht. Grundsätzlich unterliegen auch geplante Anbauten an vorhandene Gebäude der Photovoltaik-Pflicht.
Grundsätzlich besteht Baufreiheit bei der Auswahl konkurrierender Dachnutzungen. Das Optimierungsgebot gibt jedoch vor, durch eine geschickte Dachplanung so viel Dachfläche wie möglich für die Solarnutzung bereitgestellt werden soll. Wenn vor Ort eine Pflicht zur Dachbegrünung besteht, reduziert sich die Mindestfläche der zu installierenden Photovoltaik-Module um die Hälfte.
Als Ersatzmaßnahme ist es möglich, die erforderliche Modul-Mindestfläche auf Flächen in unmittelbar räumlicher Umgebung des Hauses zu installieren – entweder weil dort die Einstrahlungsverhältnisse besser sind oder einfach, weil die Umsetzung dort wirtschaftlicher ist. Möglich ist auch, die Photovoltaik-Anlage als Freiflächenanlage neben dem Gebäude oder als Solarfassade zu realisieren. Die Photovoltaik-Pflicht kann (teilweise oder ganz) auch mit thermischen Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung erfüllt werden. Die mindestens zu realisierende Photovoltaik-Fläche ist dann um die Fläche der thermischen Solaranlage zu reduzieren. pgl
Ein Leitfaden erläutert, wie die PV-Pflicht zu erfüllen ist.