Die Bundesländer haben mehrheitlich diesem Änderungsantrag aus Nordrhein-Westfalen zu zugestimmt, darunter auch Baden-Württemberg. Der Südweststaat, der einen entsprechenden Antrag mitgebracht hatte, stellte sich schlussendlich hinter den NRW-Antrag. Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker hatte bereits kurz nach Bekanntwerden des Osterpakets des Bundes, mit dem die erneuerbaren Energien vorangetrieben werden sollen, noch Nachbesserungsbedarf bei den sogenannten Floating-PV gesehen: „Das Potenzial für schwimmende PV-Anlagen muss dringend besser genützt werden, denn Floating-PV bietet den Vorteil, ungenützte Flächen als zusätzliche Flächen für die Energiewende zu gewinnen – ohne Konkurrenz etwa zu Windkraftanlagen oder Freiflächen-PV.“
Floating PV soll auf künstliche oder erheblich veränderte Gewässer beschränkt bleiben
Zum Erreichen der von der Bundregierung neu gefassten Ausbauziele bedürfe es eines massiven Solarenergieausbaus – nicht nur im Gebäudesektor, sondern auch in der Fläche, hieß es im Antrag aus Stuttgart. Für einen möglichst flächensparsamen Ausbau müssten Möglichkeiten einer sinnvollen Doppelnutzung von Flächen verstärkt genutzt werden, beispielsweise in Form schwimmender Photovoltaikanlagen. Die geplante Flächenrestriktion müsse entfallen. Ansonsten sei zu befürchten, dass bestehende Ausbaupotenziale nicht ausgeschöpft würden. Eine andere wasserrechtliche Flächenrestriktion unterstützt Baden-Württemberg hingegen. Sie sieht der Gesetzentwurf des Bundes in Artikel 12 Nummer 3 „zwecks Vorbeugung negativer gewässerökologischer Auswirkungen“ vor: So sollen schwimmende Photovoltaikanlagen nur in und über einem künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer errichtet und betrieben werden, zum Beispiel auf Baggerseen. Quelle: Umweltministerium BW / j
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