Bisher spielte in Deutschland im Gebäudebereich die elektrische Sonnenenergienutzung zur Wärmeerzeugung im Vergleich zur thermischen Solarenergienutzung eine untergeordnete Rolle. Als häufigste Versorgungslösung werden für Neubau Anlagen mit Gas-Brennwertkessel und Solarthermie gewählt. Den alternativen Einsatz von Photovoltaik-Komponenten zur Wärmeerzeugung schließen die aktuellen rechtlichen Vorgaben (u. a. EnEV und EEWärmeG) weitgehend aus.
Die Nutzung von Photovoltaik im Gebäudebereich wird jedoch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dies ist auf eine Reihe von Vorzügen zurückzuführen, die bedeutendsten sind im Infokasten „Vorteile der Photovoltaik gegenüber der Solarthermie“ angeführt. Diesen Vorteilen steht gegenwärtig ein wesentlicher Nachteil der Photovoltaik gegenüber: Die flächenspezifischen Erträge sind deutlich geringer als bei gut arbeitenden Solarthermieanlagen.
Derzeitige Anrechenbarkeit von PV-Strom
Anders als bei der Solarthermie wird der im räumlichen Zusammenhang zum Gebäude erzeugte PV-Strom bei Nachweisen nach EnEV und darauf aufbauenden Regelungen wie dem EEWärmeG und den KfW-Förderprogramen nur teilweise oder gar nicht angerechnet.
Gemäß EnEV § 5 „Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien“ (s. Infokasten) kann nur die Strommenge berücksichtigt werden, die nach den EnEV-Bilanzierungsverfahren als Endenergiebedarf für Strom berechnet wird. Damit werden für Wohngebäude nur Energieaufwendungen für Raumheizung, Lüftung, Kühlung und Trinkwassererwärmung bilanziert. Der Strombedarf für die Bel ...
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Elektrische versus thermische Solarenergienutzung
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