Seit Februar gibt es auch in Berlin bis zu 500 Euro Zuschuss für Balkonkraftwerke. Damit ist die Hauptstadt nach Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein das dritte Bundesland, das die Anschaffung von Steckersolargeräten fördert. Diese sind einfache und effektive Möglichkeit, Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert nun von Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck schnellstmöglich eine Vereinfachung bei der Genehmigung der Module
In vielen Fällen verweigern Vermieterinnen und Vermieter noch immer die Erlaubnis, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Auch in Wohneigentumsgemeinschaften ist aktuell ein Mehrheitsbeschluss nötig. Die zuständigen Minister müssen jetzt dringend Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Wohneigentumsgesetz (WEG) in den Bundestag einbringen., so der Verband.
Erst vor kurzem hat der für die Normung von Balkonkraftwerken zuständige Elektrotechnik-Verband VDE diverse Hindernisse für ihre Installation ab. Dem neuen VDE-Vorschlag zufolge können Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis zu einer Bagatellgrenze von 800 Watt künftig an das Hausnetz angeschlossen werden. Dabei will der Verband entgegen seiner bisherigen Auffassung auch herkömmliche Schuko-Steckdosen dulden. Damit entfällt ein entscheidendes Hemmnis, das Verbraucher:innen bis zuletzt verunsichert hatte, die Solarstrom mit Balkon-PV erzeugen wollen.
Ebenso zulässig sein soll der Balkon-Solar-Betrieb an jedem Stromzähler-Typ, also auch an Zählern, die sich rückwärts drehen, wenn mehr Strom ins Hausnetz eingespeist als verbraucht wird. Eine weitere Erleichterung für Nutzer:innen ist die vereinfachte Anmeldung. Sie soll nur noch bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein soll, nicht mehr aber bei den jeweiligen Netzbetreibern.
Den Abbau weiterer gesetzlicher Hürden will nun die DUH erreichen. Um die Genehmigung für Mieter zu erleichtern, könne die Eigenversorgung mit Solarenergie in die Liste der privilegierten Maßnahmen nach § 554 BGB Absatz 1 aufgenommen werden; die Regelung in § 551 BGB Absatz 3 zur Hinterlegung von Mietsicherheiten gilt (dann) entsprechend auch für Balkonkraftwerke. Für Eigentümer in Wohneigentumsgemeinschaften würde dies analog durch die Aufnahme in § 20 WEG gehen. Auch die Bundesnetzagentur und der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) sprechen sich seit Kurzem für Bürokratieabbau und Vereinfachungen aus.. Quelle: DUH / pgl
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