Mit Agri-PV lassen sich auf landwirtschaftlichen Flächen gleichzeitig Nahrungsmittel und Solarstrom produzieren. Seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) fördert der Bund die Technologie. Damit sie ihren vollen Beitrag zur Energiewende leisten kann, muss die Bundesregierung jedoch dringend die letzten Hürden beseitigen. Das fordern Wissenschaftler:innen der Arbeitsgruppe Begleitforschung Agri-Photovoltaik in einem Positionspapier. Bei ihren Einschätzungen stützt sich die Arbeitsgruppe auf die Expertise eines Netzwerkes mit 19 Mitgliedern, darunter die Universität Hohenheim in Stuttgart, das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und die Hochschule Geisenheim University.
Wissenschaft sieht Korrekturbedarf im EEG 2023 für Agri-PV
Aus Sicht der Arbeitsgruppe müsste die Abgrenzung von verschiedenen Agri-PV-Systemen nach ihren Synergiepotenzialen und Anwendungsgebieten eingeführt werden, da sie sich typischerweise auch bei den Kosten wesentlich unterscheiden. Die EEG-Technologieprämie berücksichtige nun zwar grundsätzlich die Mehrkosten und die besonderen Synergiepotenziale erhöht aufgeständerter Systeme. Die Wissenschaftler:innen bezweifeln jedoch, dass sie mit 1,2 Cent pro Kilowattstunde ausreichend hoch messen ist für einen nennenswerten Ausbau. „Durch einen zu hohen Kostendruck können Innovationen und Vielfalt beim Markthochlauf verhindert und die landwirtschaftliche Produktion aus dem Auge verloren werden“, schreiben sie in ihrem Positionspapier. Stark gestiegene Stahlpreise hätten die Kosten für die Aufständerung in den vergangenen Jahren erhöht. Die Arbeitsgruppe fordert daher ein eigenes Fördersegment für hoch aufgeständerte Anlagen.
Agri-PV braucht Privilegierung
Außerdem fordert die Arbeitsgruppe, Agri-PV Anlagen in landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben nach dem Baugesetz zu privilegieren. Durch eine Privilegierung würden Genehmigungen einfacher und schneller möglich. Denn anders als alle anderen erneuerbaren Energien gelten Agri-PV-Anlagen bislang nicht als privilegierte Bauvorhaben. Folge: Um sie errichten zu können, braucht es einen Bebauungsplan durch die örtliche Kommune. Doch das nimmt viel Zeit in Anspruch, weil zuvor der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Die Arbeitsgruppe empfiehlt: „Damit die Privilegierung nicht zu Lasten der gesellschaftlichen Akzeptanz geht, sollte bei der Ausgestaltung sichergestellt werden, dass die Gemeinden weiterhin in ausreichender Form einbezogen werden.“ Quelle Uni Hohenheim / jb
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