Das in Meseberg von der Bundesregierung verabschiedete Eckpunktepapier für eine integriertes Energie- und Klimaprogramm findet bezüglich der Energieeinsparverordnung klare Worte: „Die Anforderungen der EnEV an den energetischen Standard von Gebäuden entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Wirtschaftlich nutzbare Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich werden nicht ausgeschöpft.“ Doch dem von Experten seit langem eingeforderten Bekenntnis sollen Taten erst mit einer Novelle 2008/09 folgen, wobei das Datum des Inkrafttretens noch deutlich später einzuordnen ist. Angekündigt ist die Verschärfung der energetischen Anforderungen um durchschnittlich 30% und in einer 2. Stufe um etwa die gleiche Größenordnung.
Zugzwang für Planer
Planer, die gegenüber ihren Auftraggebern verpflichtet sind, die Wirtschaftlichkeit bei der Planung zu berücksichtigen, bringt spätestens diese Aussage der Bundesregierung unter Zugzwang. Denn die Anforderungen der Energieeinsparverordnung müssen nach geltendem Recht (EnEG) „nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.“ Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nach den gültigen Anforderungen der EnEV errichtete Gebäude nicht das wirtschaftliche Optimum treffen.
Wie gehen Sie damit um?
Eine heikle Situation, geht doch ein Bauherr in der Regel davon aus, dass ihm eine Verordnung Dinge vorschreibt, die eher im Grenzbereich der Wirtschaftlichkeit liegen. Gestärkt wird dieser Eindruck dadurch, dass der Gesetzgeber gleichzeitig die Unterschreitung der EnEV-Anforderungen staatlich fördert, weil das sonst offensichtlich nicht wirtschaftlich umsetzbar wäre. Wir würden deswegen gerne von Ihnen wissen: Wie gehen Sie mit dieser Situation um? Sehen Sie sich in der Pflicht, Bauherrn darüber aufzuklären, das geltende EnEV-Anforderungsniveau zu unterschreiten? Wie reagieren Ihre Aufraggeber auf die Beratung? Sind die EnEV-Anforderungen ggf. in der Praxis nur noch Makulatur oder sind selbst die bisher gültigen schon schwer durchzusetzen? GLR
Meine Meinung zum EnEV-Niveau
ENEV