Anlässlich des Inkrafttretens der EnEV 2009 hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Ziele zur Fortentwicklung der Verordnung definiert: Danach soll der „Wärmeverbrauch“ in Deutschland bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 verringert werden. Dazu soll die Sanierungsquote auf 3 % erhöht werden, um den Altbaubestand innerhalb der nächsten 30 bis 40 Jahre vollständig zu sanieren. Der Energieverbrauch soll in den Gebäuden dann höchstens 60 kWh/(m2a) betragen, im Neubaubereich sollen 15 kWh/(m2a) festgeschrieben werden. Daneben unterstützt die Fraktion den Vorschlag des EU-Parlaments, den Nullenergiehaus-Standard ab 2016 für alle neuen Gebäude in öffentlicher Hand und spätestens ab 2019 auch für alle anderen Neubauten einzuführen.
Konkret fordert die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass
- bei der energetische Betrachtung und Bewertung von Gebäuden zukünftig die Energiebilanz des gesamten Gebäudes einbezogen wird, d.h. sowohl der Energieverbrauch des bewohnten / genutzten Gebäudes, als auch die Energiebilanz der verbauten Baumaterialien und -verfahren;
- der Einsatz ökologischer Baustoffe durch neue Förderprogramme gestärkt und ihr Einsatz erprobt werden;
- der Bedarfsausweis verpflichtend eingeführt und der Verbrauchsausweis abgeschafft wird;
- der Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf einer Immobilie verpflichtend vorgelegt wird, damit auch beim Wohnen der „Verbrauch“ eine wichtige Größe zur Entscheidungsfindung wird;
- zur Steigerung der energetischen Gebäudesanierung die Länder Informationsinitiativen bei den Haus- und Wohnungseigentümern starten sollen;
- die Bürger über alltägliche Energiesparmöglichkeiten, z.B. beim Heizen und Lüften, verstärkt informiert werden und dass
- energiesparendes Bauen und Sanieren zu einem festen Bestandteil in der Aus- und Weiterbildung von Architekten und Bauingenieuren wird.
Der nächste größere Novellierungsschritt der Energieeinsparverordnung wurde bereits im August 2007 im Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP, Meseberg) festgelegt. „Angestrebt“ bis 2012 sollen die Anforderungen der EnEV2009 dann um weitere 30 % verschärft werden. Unabhängig von diesem Ziel wird über die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zu diesem Zeitpunkt eine Überarbeitung der EnEV erfolgen müssen. Im IEKP wurde auch schon vorsichtig das Nullenergie-Gebäude im Neubau angekündigt: „Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein.“ GLR
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