Jetzt steht der EnEV nichts mehr im Wege. Heute hat das Bundeskabinett, die am 8. Juni vom Bundesrat beschlossenen Änderungen angenommen. Energieausweise für bestehende Wohngebäude werden damit bei Verkauf und Vermietung ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht. Zunächst sind Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind, betroffen. Für jüngere Wohngebäude sind Energieausweise ab dem 1. Januar 2009 vorzulegen. Für Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“ ist der Starttermin der 1. Juli 2009.
In den nächsten Tagen wird die endgültige amtliche Fassung der EnEV im Bundesanzeiger veröffentlicht. GLR
ENEV