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ENEV

Bundeskabinett verabschiedet EnEV2009

Im Rahmen des Meseberg-II-Pakets hat die Bundesregierung heute ihren Kabinettsentwurf der Energieeinsparverordnung 2009 auf den Weg gebracht. Über die Änderungen der Energieeinsparverordnung informierten Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel nach der Kabinettssitzung:


  • Tiefensee: „Wir haben scharfe Regelungen für den Neubau und die Altbausubstanz vor, weil wir den Neubauten vorschreiben, dass sie 30% weniger Primärenergie als bisher benötigen dürfen. Im Altbaubereich bei wesentlichen Änderungen - wenn also die Fenster ausgewechselt werden, die Fassade in Angriff genommen oder das Dach umgebaut wird - werden dieses 30% auch zum Zuge kommen.“
  • Tiefensee: „Wir erwarten eine deutliche Steigerung bei der Umrüstung von Nachtspeicherheizungen, die wir bis 2020 für die Gebäude nicht mehr zulassen werden, die mehr als sechs Wohnungen haben.
  • Tiefensee: „Mit diesen scharfen Regelungen wollen wir erreichen, dass zügiger umgebaut wird und die Investitionsquote von 2,7% auf 3,0% steigt und damit Energieverbrauch und CO2-Ausstoß gesenkt wird.“
  • Gabriel: „Manches was wir bisher in die EnEV hineingeschrieben haben, ist in der Praxis ohne Wirkung geblieben. Wir haben ein massives Vollzugsdefizit in Deutschland. Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass bei Neubauten und bei Altbautensanierungen die Bauunternehmen den Bauherren schriftlich bestätigen müssen, dass sie gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung gebaut haben. Stellt sich hinterher bei einer Überprüfung heraus, dass das nicht eingehalten worden ist, sind die Bauunternehmer regresspflichtig. Das haben wir zum ersten Mal in der EnEV geregelt. Schornsteinfeger überprüfen künftig nicht nur nach der Feuerstättenverordnung die Sicherheit der Feuerstätten, sondern sie überprüfen auch, ob entsprechend der EnEV ein Haus saniert oder neu gebaut wurde. Im Falle der Nichteinhaltung der EnEV zeigen sie dies dem zuständigen Bauamt an. Das Bauamt hat dann die Möglichkeit, den Bauherren entsprechend anzuweisen, dass die EnEV nachträglich eingehalten wird. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und den spezifischen Nachrüstempfehlungen, die nichts mit Sanierungen zu tun haben, ist es in der Tat so, dass die Schornsteinfeger hier Hinweise geben. Bei Mietshäusern gilt es ganz generell so, dass die Schornsteinfeger es beim Bauamt anzeigen müssen, wenn die Energieeinsparverordnung nicht eingehalten ist. Die Bundesländer können dafür Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen.“

„EnEV2009,5“
Ursprünglich sieht das in Meseberg verabschiedete Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) eine „2008/2009-Novelle“ der EnEV vor. Mit einem Inkrafttreten Anfang 2009 ist allerdings nicht mehr zu rechnen. Der Kabinettsentwurf wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Eine Befassung auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 4. Juli ist unrealistisch, ebenso eine Befassung unmittelbar nach der Sommerpause (19. September) kurz vor der Landtagswahl in Bayern am 28. September 2008. Zudem muss das Energieeinsparungsgesetz noch geändert werden, bevor die Bundesregierung den EnEV-Kabinettsentwurf überhaupt erlassen könnte. Mit einer Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten wird die EnEV2009 damit mindestens zu einer „EnEV2009,5“. GLR

Vorschlag des Bundeskabinetts für EnEV2009

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