Am 8. Juli 2011 hat der Bundesrat mehreren Gesetzen zur Energiewende zugestimmt (Beschlüsse). Sogar dem in den letzten Wochen sehr umstrittenen Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat der Bundesrat (mit einer Stellungnahme) zugestimmt. Dabei haben die Länder gleichzeitig die Bundesregierung mit einer Entschließung aufgefordert, unverzüglich eine Gesetzesinitiative für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als marktfinanziertes Anreizmodell zu ergreifen. Dieses soll insbesondere Wirkung für den Altbaubestand entfalten (Bundesratsdrucksache 392/11(B)).
Nicht zugestimmt hat der Bundesrat jedoch dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Verweis auf das Grundgesetz Artikel 105 Absatz 3, ohne die Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu verlangen. Die Ablehnung kam nicht überraschend. Zum einen fordert die Länderkammer, dass den Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehende Mindereinnahmen vom Bund vollständig auszugleichen sind. Zurzeit würden die Länder und Kommunen 57,5 % der direkten Mindereinnahmen tragen. Zum anderen verlangt die Länderkammer eine vom Einkommen unabhängige steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen durch selbstnutzende Wohneigentümer. Nun befürchten einige Verbände bereits, dass das Vorhaben komplett in der Versenkung verschwindet. So hat beispielsweise der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, in gleichlautenden Schreiben an die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentinnen der 16 Bundesländer für die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens geworben. GLR
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