Mit einer Gas-Umlage will die Bundesregierung der im Winter drohenden Gaskrise begegnen. Sie soll helfen, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern. Laut dem Beschluss tragen die Gasimporteure bis Oktober allein die Kosten für die Ersatzbeschaffung. Danach werden 90 Prozent der Kosten gleichmäßig auf die Energieversorgungsunternehmen und damit letztendlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher verteilt. „Die Alternative, die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung nur auf die Kunden von Gasimporteuren, deren zugesagte Lieferungen aus Russland ausfallen, weiterzuwälzen, würde dagegen zu extremen Diskrepanzen führen und in der Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen“, begründet das Bundeswirtschaftsministerium die Gas-Umlage in einem Kommentar. Nicht näher erläuterte Hilfsprogramme sollen die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft mindern. Die Gas-Umlage gilt bis 1. April 2024.
Was die Bundesregierung mit der Gas-Umlage bezweckt
Durch die Lieferkürzungen Russlands fallen bisher vertraglich zugesicherte Gasmengen weg. Daher können die Importeure ihre Lieferpflichten gegenüber den Energieversorgungsunternehmen nur noch mit zusätzlichen Neueinkäufen zu wesentlich höheren Kosten erfüllen. Den Gasimporteuren fehlen aber zunehmend die Mittel für diese Ersatzbeschaffung, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben können. Sollten die Verluste zu groß werden, drohen Insolvenzen, was die Gasversorgung gefährden könnte. Die Gas-Umlage soll die Importeure vor der Zahlungsunfähigkeit schützen.
Wie hoch die Gas-Umlage ausfällt
Erste überschlägige Berechnungen zeigen, dass die Umlage zwischen 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. Ihre genaue Höhe berechnet der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe erstmals zu 15. August. Er erhebt die befristete Umlage gegenüber den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, die sie wiederum an ihre privaten und gewerblichen Kunden weiterreichen können. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. „Die Höhe der Umlage hängt von der Zahl und Höhe der geltend gemachten finanziellen Ausgleichsansprüche ab“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Das Volumen der Umlage werde zudem stark von der Marktpreisentwicklung sowie von der zu ersetzenden Menge bestimmt.
Fernwärmeversorger wollen berücksichtigt werden
Fernwärme-Kunden erfasst die Verordnung bislang nicht, was der Branchenverband AGFW fordert. Ansonsten könnten die Versorgungsunternehmen, die die Gas-Umlage an den Importeur zahlen müssten, ihre Mehrkosten nicht auf ihre Kundinnen und Kunden umlegen. „Die Folge wäre bei zahlreichen Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit innerhalb kürzester Zeit“, warnt Geschäftsführer Werner Lutsch. Derzeit wird knapp die Hälfte der Fernwärme in Deutschland aus Gas erzeugt. Quelle: BMWK / AGFW / jb
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