Nach wie vor gibt es Boni bei den Zuschüssen oder Tilgungszuschüssen für besonders hohe Effizienz. Neu ist ein Zuschlag für die Realisierung nachhaltiger Gebäude.
Bei Neubau und Ersterwerb wird für das Erreichen der Effizienzstufe Effizienzgebäude 55 ein Tilgungszuschuss oder Zuschuss von 15 % gewährt, beim Effizienzgebäude 40 sind es 20 %. In der Sanierung sind dies für das Effizienzgebäude Denkmal 25 %, für das Effizienzgebäude 100 beträgt die Höhe27,5 %, für das Effizienzgebäude 70 sind es 35 %, für das Effizienzgebäude 55 beträgt er 40 %, und für das Effizienzgebäude 40 liegt er bei 45 %. Bei Erreichen einer „Effizienzgebäude EE“-Klasse oder einer „Effizienzgebäude NH“-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Wert um zusätzliche fünf Prozentpunkte.
Neu definiert wurden in der BEG die förderfähigen Kosten für Nichtwohngebäude. Sie liegen nun bei Neubau und Sanierung bei bis zu 2000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 30 Mio. Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr. Für Fachplanung und Baubegleitung liegen die förderfähigen Kosten bei bis zu 10 Euro/m² bei einem Höchstbetrag von 40 000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr. Bislang gab es hierzu keine Förderung. Für förderfähige Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung sowie Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt die Förderquote 50 %.
Energieaudit nach DIN EN 16247
Die Förderung „Energieberatung im Mittelstand“ hat jetzt den Titel „Energieaudit nach DIN EN 16247“. Bei Energieaudits für Kommunen geht es darum, dass sich diese einen Überblick über das Gesamtportfolio oder Gebäude ...
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