Wer ein Gebäude besitzt oder zu erwerben plant, das unter Denkmalschutz steht oder dessen Bausubstanz nachweislich als besonders erhaltenswert einzustufen ist, muss für Sanierung und Instandhaltung eines solchen Juwels deutlich mehr Aufwand betreiben und beim Baubudget meist tiefer in die Tasche greifen als bei vergleichbaren konventionellen Altbauten.
Ohne sorgfältige Bestandsaufnahme und Analyse wird es schwierig, ein tragfähiges und sinnvolles Sanierungskonzept zu erarbeiten und dies mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Insofern ist man gut beraten, sich vorab zu informieren, welche finanzielle Förderungen in Form von Zuschüssen, Darlehen und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten es gibt und wie die Konditionen genau geregelt sind.
Zuschüsse und Abschreibungen – gewusst wo, gewusst wie!
Die Liste von Institutionen, die für denkmalgeschützte Immobilien Zuschüsse gewähren ist lang, zudem unterscheiden sich die Regularien und Formalien zwischen den Institutionen und Bundesländern zum Teil erheblich. Die wichtigsten Anlaufstellen sind:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de),
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (www.denkmalschutz.de),
Landesdenkmalämter (www.denkmalliste.org) sowie
die jeweilige örtliche Denkmalschutzbehörde.
Von Interesse ist in dem Zusammenhang auch die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung), die es dem Staat ermöglicht, Anreize zum Erhalt und der Modernisierung von Denkmälern zu schaffen, indem sowohl institutionelle als auch private Investoren die höheren Sanierungskosten der Immobilie gegenüber konventionellen Neu- und Altbauten steuerlich ausgleichen können. Vor Sanierungsbeginn muss man allerdings bereits Eigentümer der Immobilie sein.
Wer zum Beispiel ein ...
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