Seit der Veröffentlichung von DIN 1946 Teil 6 [1] im Mai 2009 müssen für zu errichtende Wohngebäude und Wohngebäude, die im Rahmen von Modernisierungen lüftungstechnisch relevante Änderungen erfahren, Lüftungskonzepte erstellt werden. Hierfür gilt es zunächst, die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen zu prüfen. Sind diese erforderlich, ist in einem weiteren Schritt ein Lüftungssystem auszuwählen. Dabei werden unter lüftungstechnischen Maßnahmen sowohl Einrichtungen zur ventilatorgestützten als auch zur freien Lüftung verstanden. Sie müssen jedoch einen nutzerunabhängigen Luftwechsel für den Feuchteschutz sicherstellen können. Nur so lässt sich vermeiden, dass aufgrund unzureichender Lüftung wegen zeitweiliger Abwesenheiten der Nutzer Feuchte- und Schimmelschäden entstehen. Bei der Auswahl entsprechender Maßnahmen sollten bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie hygienische Aspekte berücksichtigt werden.
Lüftungstechnisch relevante Maßnahmen
Grundsätzlich ist für alle Wohnungsneubauten im Rahmen eines Lüftungskonzeptes festzustellen, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind. Es sei denn, es ist beispielsweise ohnehin vorgesehen, eine Lüftungsanlage zu installieren. Im Rahmen von Modernisierungen ist ein Lüftungskonzept jedoch nur zu erstellen, wenn die geplanten Maßnahmen lüftungstechnisch relevant sind.
Im Sinne der Norm sind sie relevant, wenn in Ein- und Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht beziehungsweise in Einfamilienhäusern ...