In der EnEV 2014 wird der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes sowohl für neu zu errichtende Wohngebäude (§ 3 Absatz 4) als auch für Nichtwohngebäude (§ 4 Absatz 4) gefordert. In den Anlagen 1 und 2 werden die hierfür anzuwendenden Verfahren genannt, nämlich das Verfahren mit Sonneneintragskennwerten oder alternativ eine thermische Gebäudesimulation mit dem Ziel der Begrenzung der jährlich auftretenden Übertemperaturgradstunden. Grenzwerte und diverse Randbedingungen für die Berechnung werden in der DIN 4108-2:2013 angegeben.
Insbesondere durch die Energieeinsparverordnungen der letzten Jahre wurde der sommerliche Wärmeschutz von Gebäuden unter besondere Beobachtung gestellt. Die Forderungen der EnEV und der DIN 4108‑2 sind mittlerweile so streng, dass teure, oft auch unschöne, konstruktive Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz erforderlich werden und spezielle architektonische Lösungen (z. B. Fassaden mit hohem Glasanteil) ohne technische Kühlung nicht mehr möglich sind.
Das Standardverfahren zum Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes (Sonneneintragskennwertverfahren) geht nicht sehr spezifisch auf die unterschiedlichen Bauweisen ein und enthält viele Sicherheiten. Die Anforderungen wurden mit der neuen DIN 4108-2 bis zur „nicht Anwendbarkeit“ verschärft.
Vor diesem Hintergrund ist der Nachweis über die Begrenzung der Übertemperaturgradstunden, der mit einer thermischen Gebäudesimulation berechnet werden kann, eine interessante Alternative. Eine thermische Gebäudesimulation kann dazu führen, dass dem Bauherrn manche Investition für den somm ...
Thermische Gebäudesimulation nach DIN 4108-2