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Sommerlicher Wärmeschutz

Im Schatten der EnEV

Eine Gebäudehülle muss nicht nur den Anforderungen des winterlichen Wärmeschutzes genügen, indem sie die Transmissionswärmeverluste begrenzt, sondern auch außerhalb der Heizperiode ihren Beitrag für ein behagliches Raumklima leisten. Der sommerliche Wärmeschutz muss den Eintrag solarer Strahlungsenergie so weit reduzieren, dass sich die maßgeblichen Räume nicht überhitzen und auf eine aktive Kühlung verzichtet werden kann. Dies gilt vor allem für den Wohnungsbau. Den sommerlichen Wärmeschutz gewährleisten meist Sonnenschutzvorrichtungen oder Sonnenschutzverglasungen. Bei der Planung des Sonnenschutzes sollte man zudem darauf achten, dass die Sonnenschutzvorrichtung die Tageslichtnutzung nicht so stark einschränkt, dass man für eine ausreichende Beleuchtung das Kunstlicht anschalten muss. Sommerlicher Wärmeschutz Die Temperaturen, die sich im Sommer in einem Aufenthaltsraum einstellen können, hängen von vielen, zum Teil auch zeitabhängigen Faktoren ab: Bewölkung, Sonnenstand und Außentemperatur, Aufbau der Außenbauteile, Größe, Orientierung und Neigung der ­Fensterflächen, Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung, Wirksamkeit und Gebrauch der Sonnenschutzvorrichtungen, Raumgröße, Wärmespeicherfähigkeit der Innenbauteile, Luftwechsel und Art der Lüftung (insbesondere in der zweiten Nachthälfte) sowie Größe der internen Wärmequellen. Die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes wird für neu zu errichtende Gebäude in der Energieeinsparverordnung gefordert. Für den Nachweis können entweder das vereinfacht ...

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