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Praxiswissen rund um die Energieberatung

Energieberater fragen,Experten antworten

Eigenverbrauch aus Photovoltaik bewerten Wenn ein Wohnhaus mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet wird, kann man 30 % des darüber erzeugten Stroms mit Bezuschussung des Gesetzgebers selbst nutzen. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Einsatz regenerativer Energien im EnEV-Nachweis und im Nachweis der Anforderungen des EEWärmeG zu berücksichtigen, wenn der regenerativ erneute Strom zur Warmwasserbereitung z. B. über elektrische Durchlauferhitzer genutzt wird? Die EnEV 2009 regelt in § 5 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien) folgendes: „Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 von dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er 1) im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und 2) vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Es darf höchstens die Strommenge nach Satz 1 angerechnet werden, die dem berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht.“ Das Ziel des zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes zum EEG zur Begünstigung der Eigennutzung von selbsterzeugtem Strom ist dabei auch, eine Entlastung der Verbundnetze zu erreichen. Die Vorrangnutzung wurde in die EnEV übernommen. Somit stellt der vorrangige Eigenverbrauch neben der gebäudenahen Erzeugung eine Grundvoraussetzung zur Anrechnung nach § 5 EnEV dar. Ist diese Voraussetzung für ein Gebäude nicht gegeben, kann die Regelung des § 5 EnEV nicht angewendet werden. Weiteres dazu in der offiziellen Auslegu ...

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