Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Klimaschutz — nur wenn wir damit Geld verdienen?

Seit dem Inkrafttreten des ersten Energieeinsparungsgesetzes 1976 zählt das Wirtschaftlichkeitsgebot zur obersten Maßgabe, wenn es darum geht, Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden festzulegen. Das heißt, es dürfen nur solche Maßnahmen gefordert werden, die sich im Lauf der Lebenszeit amortisieren. Diese Regelung wurde in die Wärmeschutzverordnung und in die Heizungsanlagenverordnung 1978 aufgenommen und in der EnEV bzw. dem EEWärmeG fortgeschrieben. So lange dieses Wirtschaftlichkeitsgebot erhalten bleibt, werden wir die notwendige Decarbonisierung bei der Wärmeversorgung des Gebäudebestands, also die Reduzierung der CO2-Emissionen um 90 % bzw. den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bei Weitem nicht erreichen. Was heißt wirtschaftlich? Es ist indes nicht eindeutig definiert, was unter „wirtschaftlich“ genau zu verstehen ist. Die Wirtschaftlichkeit hängt von Rahmenbedingungen ab wie z. B. Zinssätzen, angenommener Lebensdauer oder Preissteigerungsraten für Betriebskosten, die mit der Investition verbunden sind. Zudem legt ein Investor Zeiträume fest, innerhalb derer die Investition für ihn wirtschaftlich sein soll. Zinssatz:Maßstab kann der heutige Zinssatz sein, für den man Kredite bekommt (derzeit etwa 1 %) oder aber ein interner Zinssatz (jährlicher Gewinn), der je nach Unternehmen zwischen sechs und 25 % liegen kann. Zeitraum (Amortisationszeit):Man kann die Lebensdauer des Investitionsgutes (z. B. Heizung, Gebäudedämmung) ansetzen, oder aber einen Zeitraum, in dem die Wirtschaftlichkeit erreicht werden muss. In der gewerblichen Wirtschaft ist Letz ...

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen